{T. Abschnitt. VI. Kapitel. Sonstige Einnahmen. $ 68. 1847

wie 1882/83, erheblichere vertragsmässige Beiträge von Kommunen zu
den Kosten der Bauten von Geschäfts- und Gefängnisslokalen. Die
Vorschrift des $ 2 No. 2 des Gesetzes über den Staatshaushalt bedingte
 sodann, dass 1901 72500 M. an Zuschüssen und einer Ab-Äindungssumme,
 die von den Gemeinden Schlochau, Sommerfeld,
Bernau und Neustadt am Rübenberge aus Anlass von Justizbauten
vertraglich übernommen waren, hier eingestellt wurden. Da auch für 1902
and 1903 auf solche Beiträge, wenn auch in geringerer Höhe zu rechnen
war, wurde auch für diese Jahre, wie für 1901, ein Etatsansatz von
nahezu 399000 M. beibehalten. Verloren hatte der Titel 1900 die im
vorigen Paragraphen erwähnten 3500 M. für verkaufte Akten an die
Justizoffizianten-Wittwenkasse und 1901 1200 M. Miethsbeträge für
Unterbeamtenwohnungen, die bisher an Gerichtsvollzieher vermiethet
waren, welche den Unterbeamtendienst mit versahen; nach Gewährung
von Stellen für Unterbeamte bei diesen Gerichten mussten die Wohüungen
 diesen Letzteren als Dienstwohnungen übertragen werden.
Als Preussen in die Reihe der konstitutionellen Staaten eintrat,
bestand der Titel „Verschiedene Einnahmen“ der Justizverwaltung
ausser aus Miethen insbesondere aus Jurisdiktionsbeiträgen. Dazu
kamen indess als nunmehrige Hauptbestandtheile 1853 zwei bisher in
besonderen Titeln verrechnete Einnahmen, nämlich „Zuchthausgefälle“
d. h. durch Edikt v. 25. März 1747 aus Anlass der Errichtung der Zuchthäuser
 in Brieg und Jauer in Schlesien für diese Provinz eingeführte
besondere Abgaben der kein Intestaterbrecht besitzenden „lachenden
Erben“ und von Immobiliarbesitzwechseln, die 1852 vom Etat der inneren
Verwaltung auf den Justizetat übertragen waren, und Pensionsbeiträge
der Justizbeamten. Die Zuchthausgefälle wurden 1865 auf wiederholtes
Andrängen des Abgeordnetenhauses ausser Hebung gesetzt, während
die Pensionsbeiträge, wie in $ 42 des vorigen Buches erwähnt, am
l. Jan. 1868 allgemein aufgehoben wurden. Der Antheil am Arbeits-Verdienst
 der Gefangenen war bis 1858 einschliesslich nach der Kab.-O.
7.20. März 1846 zu dem Gefängnissverbesserungsfonds des damaligen Ausgabetitels
 13 des Justizetats geflossen und kam dann 1859, später in dem
durch die Allerh. Ordre v. 29. Okt. 1859 bezw. die Allgemeine Verfügung des
Justizministers v. 9. Okt. 1860 (vgl. oben $ 64) bestimmten Umfang hierher.
Dagegen verlor der Titel insbesondere 1851 einen Jurisdiktionskanon
les Magistrats in Berlin von rd. 126000 M. und infolge des Ges. v.
l. Aug, 1855 (vgl. oben 8 17) 1857 Kriminalkostenablösungsrenten und
üxirte Beiträge einzelner Städte zu den Kosten der Gefängnissverwaltung
 mit rd. 39400 M. Der Zuwachs aus den neuen Provinzen
Stellte sich nach dem Etat für 1868 auf rd. 38500 M. So erklärt sich
N der Hauptsache die aus der Anlage CVIIL ersichtliche auffallende
Bewegung des Titels vor dem Jahre 1874: für 1849 sind angesetzt
Nur rd. 187000 M., für 1859 rd. 723 000 M. und für 1869 nur 460 000 M.