[. Abschnitt. I, Kapitel. Das Justizministerium, &amp; 69. 1849

örhebenden Stempeln und von Gerichtsgebühren zu befinden, wichtigere Lehns- und
gemeinsam mit dem Minister des Innern Thronlehnsangelegenheiten zu bearbeiten, und er
ist Beschwerdeinstanz für gewisse Fideikommiss-, Lehns-, standesherrliche, Stiftungs-,
Kosten- und Stempelstrafsachen. Schliesslich steht ihm mit dem Landwirthschaftsminister
lie Dienstaufsicht über das Oberlandeskulturgericht und die Mitwirkung bei gewissen vom
Ministerium des Königlichen Hauses zu erledigenden Standessachen zu, wie ihm auch die
&gt;echtliche Begutachtung von Angelegenheiten des Königlichen Hauses obliegt.
An der Spitze des Justizministeriums standen 1810—1825
v. Kircheisen, 1825—18830 Graf Dankelmann, 1832—1842 v. Kamptz
(für die Gesetzrevision), 1832—1844 v. Mühler (für die Justizverwaltung),
[842 - 1848 v. Savigny (für die Gesetzrevision), 1844— 1848 Uhden (für
die Justizverwaltung), 20. März bis 25. Juni 1848 Bornemann, 25. Juni
bis 21. Sept. 1848 Märker, 29. Sept. bis 12. Nov. 1848 Kisker, 12. Nov.
1848 bis 10. April 1849 Rintelen, 10. April 1849 bis 1. Dez. 1860
Simons, 16. Dez. 1860 bis 17. März 1862 v. Bernuth, 17. März 1862
bis 5, Dez. 1867 Graf zur Lippe-Biesterfeld-Weissenfeld, 5. Dez. 1867
bis 29, Okt. 1879 Leonhardt, 29. Okt. 1879 bis Jan. 1889 v. Friedberg,
31. Jan. 1889 bis Nov. 1894 v. Schelling; seit 13. Nov. 1894 bekleidet
Dr. Schönstedt das Amt des Justizministers.
Bei der immerhin beschränkten Zuständigkeit standen .dem
Justizminister nach dem Etat für 1849 nur ein Unterstaatssekretär
und 11 vortragende Räthe — als „Geheime Justizräthe“ der dritten,
als „Geheime Oberjustizräthe“ der zweiten, als charakterisirte „Wirkliche
 Geheime Oberjustizräthe“ der ersten Rangklasse angehörend —
zur Seite, und die Zahl der Subalternen betrug 37, die der Unter+
beamten 11. Bis zum Jahre 1867 hatten sich diese Zahlen nur um
2 Subaltern- und 2 Unterbeamte vermehrt. Erst 1868 kamen. mit
Rücksicht auf die neuen ‚Provinzen hinzu 4 vortragende‘ Räthe,
7 Bureau- und Kanzleibeamte und 2 Kanzleidiener. Um das Verhältniss
 zwischen etatsmässigen und diätarischen Beamten günstiger
Zu gestalten, wurden 1873 2 weitere Stellen für Kanzleisekretäre er-"ichtet,
 und 1874 kam eine Hausdienerstelle hinzu. Wichtiger war,
lass, ebenfalls 1874, ein Ministerialdirektor angestellt wurde, da es in
ler That ganz ungewöhnlich war, dass bei 15 vortragenden Räthen
dur ein Unterstaatssekretär vorhanden war. Auch die Zeiten der —
Allerdings in erster Linie dem Reichsjustizamt zur Last fallenden —
Vorarbeiten und der Ausführung der Reichsjustizreform wurden ohne
Erhöhung des Personalbestandes der etatsmässigen höheren Beamten
überwunden: nur zur Verwaltung der umfangreichen und vielbenutzten
Bibliothek wurde 1879/80, aber auch nur gegen Wegfall einer Kanzlei-Sekretärstelle,
 eine neue Registratorstelle errichtet. Eine weitere
Registratorstelle für das Centralbureau sah der Etat für 1884/85 vor.
Im Nächsten Jahre aber bedingte die Herstellung eines günstigeren
Verhältnisses zwischen etatsmässigen und diätarischen Beamten und
die Zunahme der Geschäfte, namentlich auch in der Bibliothek, die
Vermehrung der Bureaubeamten von — einschliesslich des‘ 1875 mit