[850 IIL Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

der Maximalbesoldung der Bureaubeamten aus ihnen herausgehobenen
Vorstehers des Centralbureaus und des zur selben Zeit aus dem Etat
der Kanzleisekretäre (damals Tit, 4 jetzt 5) in den der Expedienten
ınd Registratoren (damals Tit. 3 jetzt 4) versetzten Kanzleidirektors
— 31 auf 34 und der Unterbeamten um 1 Kanzleidiener, nämlich auf
16, d. i. 1 Botenmeister und, nachdem 1882/83 die Hausdiener- in eine
Kanzleidienerstelle umgewandelt war, 15 Kanzleidiener; zwei Jahre
später erhielten 2 bisher diätarische Hausdiener etatsmässige Stellen.
Das Bureaupersonal wurde weiter vermehrt 1889/90 um 1 Kalkulator,
1891/92, 1896/97 und 1899 um je 1 Registrator, 1900 um 1 Kalkulator
und 1902 um 2 Registratoren. Eine 17. Kanzleisekretärstelle wurde,
um ein angemesseneres Verhältniss zwischen etatsmässigen Beamten
und Diätarien herzustellen, 1893/94 errichtet, und die Erweiterung der
Geschäftsräume erforderte 1897/98 und 1903 je einen weiteren Unterbeamten.

Die vortragenden Räthe wurden erst, nachdem die Zahl der Tagebuchnummern
 von 53682 im Jahre 1868 auf 65803 im Jahre 1894
gestiegen war, 1896/97 auf 16 vermehrt. Schon 1898/99 wurde indess
die Stelle eines vortragenden Rathes in die eines zweiten Direktors
umgewandelt, wogegen 1902 zwei weitere vortragende Räthe bewilligt
wurden. So besteht denn 1903 der Beamtenapparat des Justizministeriums
 aus dem Minister (Etat Kap. 71 Tit. 1), dem Unterstaatssekretär
 (Tit. 2), 2 Direktoren und 17 vortragenden Räthen
(Tit. 3), dem Vorsteher des Centralbureaus, 39 Expedienten, Kalkuiatoren
 und Registratoren und dem Kanzleidirektor (Tit, 4), 17 Kanzleisekretären
 (Tit 5), 1 Botenmeister, 17 Kanzleidienern, 1 Kastellan und
2 Hausdienern (Tit. 6).
$ 70. Die Besoldungen des Ministers und der Beamten des
Ministeriums waren und sind übereinstimmend denen der gleichartigen
Funktionäre anderer Ministerien geregelt und kann dieserhalb somit
auf die Ausführungen des vorigen Buches ($8 34—838) verwiesen werden.
Der Besoldungsetat ist, wie die Anlage CVIII näher erweist, von
1849 bis 1903 gestiegen bei 'Tit. 1 (Minister) von 30000 M. auf
36000 M., für Unterstaatssekretäre, Direktoren und Räthe (Tit. 2
und 83) von 95100 M. auf 198 000 M., für Bureau- und Kanzleibeamt®e
(Tit. 4 und 5) von 110610 M. auf 250800 M. und für Unterbeamte
(Tit. 6) von 11520 auf 32540 M. Bei den Tit. 2—6 beruht die Zunahme
 theils auf Vermehrungen des Personals, theils auf Besoldungsaufbesserungen.
 Die in einzelnen der letzten 10 Jahre zu verzeichnenden
 Minderbedarfe gegen das jeweilige Vorjahr resultiren aus
lem Aufsteigen der Beamten nach dem Dienstalter.
Der Tit, 6 stellt die Besoldungen der Unterbeamten nach Abzug von 600 M. dar,
welche die Justizoffizianten-Wittwenkasse trägt.
Aus Nebenämtern beziehen 1903: 1 Direktor als "Mitglied des Gerichtshofes zur
Entscheidung der Kompetenzkonflikte eine Besoldung von 600 M., 8 Räthe als Mitglieder