‚852 JIE. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

den nun von jenem Fonds getrennten Titel für Hülfsarbeiter aller Art
1873 4500 M. mehr erforderlich, von denen aber 3000 M. dadurch gedeckt
wurden, dass infolge Vermehrung der etatmässigen Stellen 2 Kanzlei-.
Jiätarien wegfielen. Behufs weiterer Aufbesserung -dieser Beamten
von 1350—1650 i. D. 1500 M. auf 1500—1800 i. D. 1650 M. wurden
{874 weitere 1350 M. erforderlich. Wegen Verminderung der Schreibarbeit
 beim Ministerium wurde der Titel zwar 1876 auf 838050 M.
reduzirt, schon 1877/78 aber auf 50000 M. erhöht, letzteres, . um .auf
Drängen der OÖberrechnungskammer von auswärts als Hülfsarbeiter
ainberufenenen etatsmässigen Beamten aus diesen Fonds nicht nur
lie besondere Remuneration als Hülfsarbeiter, sondern auch die bisher
aus den Fonds der betreffenden Provinzialinstanz gedeckten etatsmässigen
 Gehälter und Wohnungsgeldzuschüsse zahlen zu können.
Im Jahre 1882/83 wurde der Titel um 1200 M. Funktionszulage für
len Vorsteher des Centralbureaus verstärkt, dann aber mit Rücksicht
auf die Schaffung neuer etatsmässiger Stellen 1884/85 um 3000 und
1885/86 um 9400 M. gekürzt. Indess erwies sich diese Kürzung als
gegenüber dem unabweisbaren Bedürfniss zu weitgehend, sodass schon
1888/89 trotz Einziehung einer Kanzleidiätarienstelle der Fonds um
5200 M. verstärkt werden musste. Dasselbe Bild wiederholte sich
1891,92, 1893/94 und 1894/95: wegen Vermehrung der etatsmässigen
Stellen, 1891/92 auch wegen Uebernahme der Funktionszulage für den
Vorsteher des Centralbureaus — wogegen freilich 150 M. Stellenzulage
für den Botenmeister hinzukamen — auf den Besoldungsfonds wurden
3300 und 1700 M. abgesetzt, und schon 1894/95 mussten 13000 M. zugesetzt
 werden. Abermals gekürzt, und zwar um 6000 M. ‚wegen
Errichtung etatsmässiger Stellen und um 700 M. wegen Uebertragung
der Schreiblöhne auf den Bureaubedürfnissfonds, wurde der Titel im
Etatsjahr 1896/97, und im nächsten Jahre wurden ihm ohne Erhöhung
900 M. Entschädigung der mit der Abfertigung der Legalisationsurkunden
 beauftragten .Beamten aus 'Tit. 10 aufgebürdet; die nun im
Dispositiv des Titels ebenfalls ausdrücklich aufgeführten 600 M.
Remuneration des Kalkulaturvorstehers waren schon vorher aus dem
Titel bestritten worden. Schon 1899 liess sich aber eine erhebliche
Verstärkung des um mehr als 20000 M. hinter dem allerdings theilweise
 vorübergehenden Bedürfniss der letzten Jahre zurückbleibenden
Fonds nicht vermeiden, und wurde er um 15000 M., auf 58300 M.
erhöht. Doch wurden in den nächsten Jahren mit Rücksicht auf
Stellenvermehrungen schon wieder mehr als diese 15000 M., nämlich
1900 2400 M., 1902 14900 M. und 1903 1200 M. wieder abgesetzt,
sodass für 1903 nur 39800-M. verblieben.
Der Remunerations- und Unterstützungsfonds (Tit. %
wurde 1898/99 ebenso wie für andere Ministerien in drei "Titel zerlegt:
Remunerationen und Unterstützungen für Kanzlei- und Unterbeamte,
Remunerationen für mittlere Beamte und Unterstützungen für. solche;