{. Abschnitt. I, Kapitel. Das Justizministerium. $ 72, 1853

dabei wurde der Gesammtbetrag um 500 M., die dem Unterstützungs-(onds
 für höhere Beamte (Kap. 80 Tit. 3) entnommen wurden, verstärkt.
 Bei der geringen Höhe bewährte sich indess die Dreitheilung
nicht, weshalb sie schon 1901 wieder beseitigt wurde.
$ 72. Die sächlichen Ausgaben waren bis 1862 in einem Titel
vereinigt und beliefen sich 1849 (vgl. Anl. CVIID) auf rd. 22000 M.
Schon im nächsten.Jahre wurden sie indess auf 18025 M. herabgesetzt.
Bis Ende der 50er Jahre waren sie wieder auf reichlich 20000 M.
gestiegen, wovon 1800 M. für das Ministerialgebäude bestimmt waren.
Bis zum Jahre 1867 waren die Bureaukosten (jetzt Tit. 10) auf 19 950,
die Kosten der Unterhaltung des Dienstgebäudes nebst Ministerwohnung
und Garten (Tit. 11) auf 6000 M. angewachsen. Infolge der Gebietsarweiterungen
 wurden die Bureaukosten 1868 auf 26 100 M. erhöht,
aber schon 1869, da die Miethe für ein Hülfslokal wieder wegfiel,
um‘ 3450 M. ermässigt. Wegen Zunahme der Geschäfte und ver-Mehrten
 Heizungsbedürfnisses in den erweiterten Geschäftsräumen
wurden 1871 30000 M. eingestellt, 1873 aber der Titel in zwei von
21300 M. für „Bureaubedürfnisse“ und 9900 M. zu „vermischten Ausgaben“,
 als Besorgung der Kassengeschäfte, Aktentransport, Löhne
für Hausdiener, Arbeitslöhne u. s. w. zerlegt. Dieser letztere Titel
wurde wegen Steigerung der Löhne und der allgemeinen Theuerungs-Verhältnisse
 1876 auf 12600 und 1882/88 auf 15000 M. erhöht, 1885/86
aber wieder mit dem immer noch 21300 M. betragenden Bureaubedürfnissfonds
 vereinigt. Als verschiedene bisher als Unterhaltungskosten
 des Gebäudes und Gartens behandelte Ausgaben hierher überlommen
 werden mussten, erforderte der Tit. 10 1886/87 einen Mehrbedarf
 von 2700 M., von denen aber infolge etatsmässiger Anstellung
der Hausdiener schon im nächsten Jahre 2000 M. wieder in Abgang
kamen. Erst im Etat für 1896/97 erfolgte nun wieder eine Erhöhung,
jetzt‘ aber gleich um 10000 M., weil der Fonds unzureichend geworden
Wär, er auch die Schreiblöhne mit 700 M. vom Tit. 8 zu übernehmen
hatte und endlich die Geschäftsräume erweitert wurden. Im nächsten
Etat wurde er um die auf Tit. 8 übergehenden, im vorigen Para-Sraphen
 erwähnten Entschädigungen für Legalisationsurkunden gekürzt
 und dann nach einer erneuten Erweiterung des Ministerialgebäudes
 1900.auf seine jetzige. Höhe von 49400 M. gebracht.
Die aus der Anlage CVII ersichtlichen wiederholten Verstärkungen
des "it, 11 für Unterhaltung des Dienstgebäudes etc. bis auf schliesslich
 20000 M. sind mit Ausnahme einer 1875 wegen bisheriger Un-Zulänglichkeit
 erforderlichen um 3000 M. auf die wiederholten
Erweiterungen des Gebäudes zurückzuführen.