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II. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

II. Kapitel,

Justizprüfungskommission.
(Staatshaushaltsetat Kap. 72.)

$ 73, Die als solche im Etat nachgewiesenen Ausgaben für die
Justizprüfungskommission, bis einschliesslich 1870 „Immediat-Justiz-Examinationskommission“,
 bestanden bis 1862 lediglich in den unter
den Einnahmen nachgewiesenen Prüfungsgebühren (vgl. oben 8 60),
welche an den Präsidenten, die Mitglieder und die die Bureau- und
Unterbeamtengeschäfte versehenden Beamten vertheilt wurden, damals
aber höher als später waren — für das ganze Examen 88, für Prüfung
eines altländischen Assessors im rheinischen Recht 79,5, für die
mündliche Prüfung allein 54, für Wiederholung beider schriftlichen
Arbeiten 54, für Wiederholung nur einer Arbeit 37 M.'), Vor dem
Jahre 1852 liefen diese Einnahmen und Ausgaben überhaupt nicht
durch den Etat. Als dann 1863 die Prüfungsgebühren herabgesetzt
werden sollten, was aber erst am 1. Juli 1864 wirklich geschah,
wurden nicht nur diese vollständig unter den Präsidenten und die
Mitglieder vertheilt und die Remunerationen der Bureau- und Unterbeamten
 zugeschossen, sondern der Staat gewährte auch dem derzeitigen
 Präsidenten und den derzeitigen Mitgliedern eine Entschädigung
 für den durch die Herabsetzung der Gebühren verursachten
Einnahmeausfall, für 1863 5550 M., sodass nur im Etat „Prüfungsgebühren
 und Entschädigungen an den Präsidenten und die Mitglieder“
 erschienen. Durch Ausscheiden der Entschädigungsberechtigten
verminderten sich die als „künftig wegfallend“ bezeichneten Beträge
der Entschädigungen nach und nach, bis sie 1876 völlig verschwanden.
Die sächlichen Kosten hatte der Bureauvorsteher aus seiner Remun6eration
 zu bestreiten. Diese Einrichtung ist 1882/83 beseitigt, indem
nun die sächlichen Kosten mit damals 200 M., seit 1903 300 M. besonders
 eingestellt (Tit. 3), dagegen die Remuneration des Bureauvorstehers
 von 900 auf 800 M. reduzirt wurde. Die Remunerationen
der sämmtlichen Bureau- und Unterbeamten (Tit. 2) wurden 1863 auf
insgesammt 3000 M. bemessen, 1882/83 wegen der Nothwendigkeit
eines neuen Bureaubeamten auf 3 400 M., 1887/88 wegen vermehrter
Belastung der Bureaubeamten auf 4000 M. und 1903 wegen solcher der
Unterbeamten auf 4300 M. erhöht.
Die Bezüge des Präsidenten und der Mitglieder (Tit. 1) haben,
wie die Anlage CVIII zeigt, wegen der wechselnden Zahl der Prüflinge
 erheblich geschwankt und betrugen in den letzten vier Jahren
im auf Frakturrechnungen beruhenden Soll 39000. 40300. 42 500 und

!) Die Zahlen erklären sich daraus, dass die Gebühren in Gold und 1 Thr. Courant zu
;ahlen waren, also das Goldagio hinzukam.