{f. Abschnitt, (1. Unterabschn.) I. Kap. Die etatsmässigen Beamtenstellen. $ 74, 1857

dem Kammergericht, dem Hausvogteigericht, dem Kurmärkischen
Pupillenkollegium, dem Tribunal in Königsberg, dem Oberappellationszericht
 in Posen, den damaligen 18 Oberlandesgerichten in Frankfurt,
Stettin, Köslin (mit Kreisjustizkommission), Königsberg, Insterburg,
Marienwerder, Breslau, Glogau, Ratibor, Posen, Bromberg, Magdeburg,
Halberstadt, Naumburg, Münster, Paderborn, Hamm und Arnsberg,
sowie dem Oberappellationsgericht, Hofgericht und Konsistorium in
Greifswald angestellt 24 Chefpräsidenten, 14 Vicepräsidenten, 8 Direktoren
 und 1 Konsistorialpräsident, 427 Räthe und Assessoren, zusammen
 also 474 Richter, von denen als etatsmässig bezeichnet werden
aber nur 425, 725 Subalterne und 294 Unterbeamte. Beim rheinischen
Appellationsgerichtshof waren vorhanden 39 höhere Beamte,
nämlich 1 Chefpräsident, 3 Senatspräsidenten, 1 Generalprokurator,
3 Generaladvokaten und 31 Räthe, Prokuratoren und Assessoren,
7 Subalterne, beim Justizamt in Ehrenbreitstein 1 Direktor und
5 Räthe und Assessoren sowie 3 Subalterne und 2 Unterbeamte. Bei
den 8 rheinischen Landgerichten (Aachen, Cleve, Koblenz, Cöln,
Düsseldorf, Elberfeld, Saarbrücken, Trier) wurden gezählt 8 Präsidenten
 und ebensoviel Oberprokuratoren, 13 Kammerpräsidenten,
108 Räthe, Prokuratoren und Assessoren und 46 Subalterne. Die
Untergerichte ausserhalb der Rheinprovinz wiesen auf 1769 Richter,
2135 Subalterne und 1873 Unterbeamte, davon beziehentlich 13, 14
und 30 im Bezirk des Justizsenats Ehrenbreitstein, die rheinischen
Friedens- und Han delsgerichte 124 Richter und 181 Subalterne.
Insgesammt waren also richterliche und staatsanwaltschaftliche Beamte
in Preussen angestellt 2591, Subalternbeamte 3060 und Unterbeamte 2175.
Die Verordn. v. 2. Jan. 1849 ersetzte die Obergerichte ausserhalb
der Rheinprovinz durch 20 Appellationsgerichte (einschliesslich
des Kammergerichtes) an den Sitzen der bisherigen Öbergerichte.
Wir finden 1851 bei ihnen und dem Ehrenbreitsteiner Justizsenat
10 Präsidenten und Direktoren, 297 Mitglieder, 21 Oberstaatsanwälte,
18 2 Oberstaatsanwaltssubstituten und Gehülfen, also 362 höhere Beamte
neben 346 Subalternbeamten, die nur in zwei Klassen gesondert
scheinen, von denen 126 der ersten, 220 der zweiten Klasse an-Sehören,
 sowie 145 Unterbeamten. Am Rhein ist in Bonn 1850 ein
leues Landgericht errichtet, das 1851 mit je 1 Präsidenten, Kammer-Präsidenten
 und ÖOberprokurator und 9 Mitgliedern und Prokuratoren
Sowie 4 Sekretären und Gerichtsschreibern besetzt ist; insgesammt
Ind bei den rheinischen Landgerichten vorhanden 23 Präsidenten
nd Kammerpräsidenten, 119 Mitglieder, Oberprokuratoren und
Prokuratoren und 49 Subalterne, beim dortigen Appellationsgerichtshof
4 Präsidenten und Senatspräsidenten, 35 Mitglieder einschliesslich der
taatsanwaltschaftlichen Beamten und 7 Subalterne. Die Untergerichte
M Geltungsbereiche der gedachten Verordnung, nun Stadt- und Kreis-Serichte,
 und im Ehrenbreitsteiner Bezirk zählen 5 Präsidenten