1858 11. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

bei den 5 Stadtgerichten, 245 Direktoren, 2301 Mitglieder, 127 Staatsanwälte,
 69 Staatsanwaltschaftsgehülfen, 2281 Bureau- und Kassenbeamte
 I. Klasse (Sekretäre, Rendanten und Kontroleure), 1402
solche II. Klasse (Bureau- und Kassenassistenten, Buchhalter und
Kanzlisten) und endlich 2 545 Boten und Exekutoren, während sich bei
den rheinischen Untergerichten die Richterzahl gegen 1849 um 1,
lie der Gerichtsschreiber um 2 erhöht hat. Es ergiebt sich also, im
Wesentlichen als Resultat der Verordnungen von 1849 gegen 1849 bei
den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Beamten ein Mehr von
3 454 — 2 591=863, bei den Subalternen ein solches von 4 231 —3 060=1 171
and bei den Unterbeamten ein solches von 2 696 —2 175=521. Natürlich
bedeutet dieser grosse Mehrbedarf nicht, dass plötzlich rund dritteinhalb
 Tausend Beamte mehr für die Rechtspflege erforderlich wurden,
sondern erklärt sich aus der Ersetzung der bis 1849 noch bestehenden
Privatgerichtsbarkeit durch Königliche: bisher waren die Beamten der
standesherrlichen, städtischen, Patrimonial- und sonstigen Privatgerichte
 nicht aus der Staatskasse besoldet und überhaupt nicht
Staatsbeamte gewesen.
Die von 1851 bis zur Erweiterung des Staatsgebietes durch die
Ereignisse von 1866 eintretenden Aenderungen in dem Personalbedarf
der Gerichte sind durch die Zunahme der Geschäfte mit der Bevölkerungsvermehrung
 und der Entwickelung des wirthschaftlichen
Lebens bedingt. Die Aufhebung des rheinischen Revisions- und
Kassationshofes durch Ges. v. 17. März 1852 bedingte nur eine entsprechende
 Verstärkung des Obertribunals; insbesondere wurde durch
dieses Gesetz die Stelle des Generalstaatsanwalts geschaffen, und der
Etat für 1853 erhöhte die Zahl der Obertribunalsräthe auf 48; die Vermehrung
 des Subalternpersonals des Kammergerichtes resultirt aus der
gleichzeitig begonnenen und in den nächsten 50er Jahren fortgesetzten
Anstellung etatsmässiger Kanzleibeamten. Bei den Appellationsgerichten
 trat in dem Zeitraume von 1851 bis 1867 sogar eine Veräingerung
 der Beamten ein. Die Vermehrung der Richter, Subalternand
 Unterbeamten bei den Gerichten I. Instanz fällt hauptsächlich in
die Jahre 1855, wo die Stellen für 36 Richter, 1 Häuseradministrator
(in Berlin), einige 20 Bureaubeamte I. Klasse, ca. 90 solcher II. Klasse,
95 Kanzlisten und 82 Unterbeamten errichtet wurden, 1861, wo u. A.
142 neue Richterstellen vorgesehen wurden, 1863 mit 10 Stellen für
Richter, 19 für Subalternbeamte und 54 für Unterbeamte und 1867
mit 48 Richter-, 79 Subaltern-, 6 Kanzlisten- und 46 Boten- und
Exekutorstellen. Die Verminderung der Stellen der Staatsanwaltschaftsgehülfen
 wurde seit 1855 fortgesetzt betrieben, indem diese
Stellen theils eingezogen, theils in solche von Staatsanwälten umgewandelt
 wurden, sodass 1867 nur noch vorhanden waren 165 Staatsanwälte
 und Staatsanwaltschaftsgehülfen gegen 196 im Jahre 1851,
185 1855, 179 1859 und 170 1861,