[870 HI. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

sicht auf Begnadigung sowie bei dem Entmündigungsverfahren. Den
Vermehrungen der Staatsanwaltsstellen zuzuzählen ist auch die der
Amtsanwälte im Hauptamt, deren jetzt 29, theils frühere gerichtliche
Bureaubeamte, theils frühere Offiziere, theils frühere Referendare vorhanden
 sind. Bei der grossen Mehrzahl der Amtsgerichte fungiren
die Vorstände der Gemeindeverwaltung des Gerichtssitzes, in :einigen
Fällen auch kommissarische Bureaubeamte des Gerichts als Amtsanwälte;
 in einigen Fällen versieht auch die Staatsanwaltschaft des
Landgerichts die Geschäfte,
Auch die Zahl der Gerichtsschreibereibeamten — einschliesslich
der Rechnungs-, Kassen- und staatsanwaltschaftlichen Bureaubeamten —
ist seit 1888/89 ungemein, um fast 1700 oder etwa 26 Proz., gestiegen.
Weitaus der stärkste Zuwachs, 692, war 1893/94 zu verzeichnen. . Begründet
 war diese wie die gleichzeitige starke Vermehrung der ’etatsmässigen
 Kanzlisten nicht sowohl in einem plötzlichen grossen Mehrbedürfniss
 an Arbeitskräften als vielmehr in der im $ 57 des vorigen
Buches erörterten Absicht, die Diätarien im staatlichen Bureau- und
Kanzleidienst nach 4jähriger Diätarienzeit in etatsmässige Stellen: einvücken
 zu lassen; zu diesem Zweck wurden damals bei den Gerichten
and Staatsanwaltschaften 200 Bureaubeamtenstellen I, 600 II. Klasse
ınd 97 Kanzlistenstellen gegen Wegfall von 793 Bureau- und
107 Kanzleidiätarien ‚errichtet. :. Auch bei den übrigen Stellenvermehrungen
 war der Vorgang zumeist der, dass zunächst mehr Diätarien
ainberufen wurden und dann nach längerer oder kürzerer Zeit die
atatsmässigen Stellen vermehrt, die Diätarienstellen wieder reduzirt
wurden. Zur Vermehrung der etatsmässigen Kanzlisten trug vor allen
Dingen bei, dass: der Grundsatz, bei Amtsgerichten das Schreibwerk
durch Lohnschreiber erledigen zu. lassen und die Geschäfte des vertheilenden
 Kanzlisten einem Gerichtsschreiber zu übertragen, verlassen
wurde: während bis 1889/90 nur bei 7 grösseren Amtsgerichten etatsmässige
 Kanzlisten vorhanden waren, ging man 1890/91 dazu über,
jedem Amtsgericht. mit etwa 15 Richtern 1, noch grösseren Amtsgerichten
 2 etatsmässige Kanzlisten beizugeben. 1898/99 wurde diese
Einrichtung schon auf Gerichte mit 10 oder mehr Richtern, 1899: auf
solche mit 9, 1900 auf solche mit 8 Richtern ausgedehnt, und 1900
wurden den Gerichten mit 30—40 Richtern 3, noch grösseren 4 Kanzleibeamte
 (Kanzlisten und Diätarien) beigegeben; bei dem Amtsgericht 1
in Berlin war die Zahl der etatsmässigen Kanzlisten schon seit
Beginn der 90er Jahre viel grösser, weil zuverlässige Lohnschreiber
zu schwer zu beschaffen waren.
In der Vertheilung der Stellen auf die Bureaubeamten I. Klasse
(Gerichtsschreiber und Sekretäre) und II, Klasse (Gerichtsschreiberyzehülfen
 und Assistenten) ist, wie die Anlage CXI ersehen lässt, in
der zweiten Hälfte der 90er Jahre eine Umwälzung in Gestalt einer
Verminderung der letzteren und Vermehrung der ersteren eingetreten.