IL. Abschnitt. : (1. Unterabschn.) I. Kap. Die etatsmässigen Beamtenstellen. 879. 1871

Als nämlich 1897 in den andern Verwaltungen die Vereinigung der
Subalternbeamten I. und II. Klasse erfolgte (vgl. Ba. II Buch VIII
$ 35), sah man bei der Justizverwaltung hiervon ab, weil hier. die
Beamten II. Klasse sich aus Civilanwärtern, welche die volle Gerichtsschreiberprüfung
 bestanden haben mussten, und Militäranwärtern
zusammensetzte, welche nur die leichtere Gehülfenprüfung abgelegt
hatten, dafür aber nach dem Gesetz von einer Reihe von Dienstverrichtungen
 ausgeschlossen waren. Es wurden daher nur die Stellen
der Civilanwärter in solche I. Klasse umgewandelt, die Gerichtsschreibergehülfen-
 und Assistentenstellen aber in entsprechend: verminderter
 Zahl nun nur Militäranwärtern vorbehalten, womit auch der
Vortheil verbunden war, dass den KEifersüchteleien zwischen Civilund
 Militäranwärtern ein Ende gemacht wurde. Selbstredend ist den
Militäranwärtern die Möglichkeit eröffnet, nach Ablegung der vollen
Prüfung in die erste Klasse aufzusteigen.
Verhältnissmässig am geringsten hat sich die Zahl der nicht ausschliesslich
 im Gefängnissdienst beschäftigten Unterbeamten vermehrt,
 da ja auf sie die Geschäftsvermehrung weniger intensiv ‚einwirkt.
 Die Vermehrung war verhältnissmässig am bedeutendsten in den
Jahren seit 1900 (126), weil den Gerichtsdienern seit dem 1. Jan. 1900
bei den sehr häufigen Zustellungen von Amtswegen gewisse früher den
Gerichtsvollziehern obliegende Verrichtungen übertragen worden sind.
Die Zahl der Gerichtsvollzieher ging bis 1899 sogar zurück;
in Anbetracht dessen, dass‘ diese Beamten auf Gebühren angewiesen
waren, war ihre Zahl Anfangs zu hoch bemessen. Bei der Fixirung
der Gerichtsvollzieher (vgl. oben $ 59) konnte und musste auch bei
dem kleinsten Amtsgericht ein Gerichtsvollzieher angestellt werden
mit dem Vorbehalt, ihn, wenn er als solcher nicht voll beschäftigt ist,
zum Gerichtsschreiberei-, Kanzlei- und Unterbeamtendienst heran-Zuziehen.
 Daher stieg 1900 die Zahl um 288 auf 2079.
Ueber die Vertheilung der etatsmässigen Stellen aller Art auf die einzelnen
Oberlandesgerichtsbezirke in der Gegenwart und in Ansehung der höheren Beamten
=— die der mittleren und unteren Beamten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften pflegt mit
jener Hand in Hand zu gehen --'am 1. Okt 1879 giebt die Anlage CXVII Aufschluss. Es
Srgiebt sich aus ihr, in welch überwiegendem Masse die Beamtenvermehrungen durch die
gewerblich entwickeltsten Gegenden, Berlin mit Umgebung, Rheinland, Westfalen und
Schlesien, bedingt waren: allein die Zahl der Land- und Amtsrichter ist gestiegen im
Kammergerichtsbezirk von 455 auf 658, im. Bezirk Cöln von 261 auf 478, im Bezirk Hamm
von 208 auf 417 und im Breslauer Bezirk, von dem nur ein kleinerer Theil ausgesprochen
Sewerblichen Charakter trägt, aber auch dieser Theil sich nicht so entwickelt hat, wie die
(ndustriegebiete von Rheinland und Westfalen und Berlin mit Umgegend, von 509 auf 570,
Neben diesen Bezirken weisen der landwirthschaftlich fortgeschrittenste und wohlhabendste
and auch zum Theil gewerbreiche Naumburger und der Frankfurter mit der reichen und
Zewerbreichen Stadt Frankfurt a. M. und dem reichen Rheingau die stärksten Vermehrungen
der Beamtenschaft aut: dort ist die Zahl der Land- und Amtsrichter von 289 auf 340, hier
on 158 auf 188 gestiegen. Umgekehrt ist in den überwiegend ländlichen Bezirken Königsderg,
 Marienwerder, Posen, Stettin und Kassel nur eine ganz, geringe Stellenvermehrung zu
Ferzeichnen. a