1872 IN Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung.
Den Nachwuchs der höheren Justizbeamten anlangend, so waren
vorhanden:
ALitte des Jahres Assessoren Referendarier

{itte des Jahres 4Assessoren Referendarien

i881....
1882. ...
‘888... .
1884...
885...
886...
887...
888. ...
1889. ....
890... ..
891...

394

} 74)1

1892...
893.
894...
895...
896...
897...
398. ..
899...
1900. 0.0004
1901; &gt; +
1902. .

327 29738
779 3.060
712 3.230
726 3315
119 3 506
°53 3.767
398 1062
I88 4314
756 4602
i 803 4 949
959 5308

2

v
791
„833

2
2981
2975
2 960

\n Rechtsanwälten wurden gezählt am 1. Januar des Jahres
1880: 1910 1889: 3059 1895: 3556
1885: 2456 1891: 3260 1897: 3695
1887: 2729 1893: 924929 1899: 3868

1901: 3998
1902: 4243
1903: 4380

Die Zahl der Assessoren ist somit nach der Gerichtsreorganisation bis Ende der 80er Jahre
auf mehr als das Dreifache gestiegen, eine Folge der zunächst günstigeren Aussichten im
Justizdienst in Folge des Abganges älterer Beamter, ferner eines vermehrten Abflusses zur
Rechtsanwaltschaft, zur Kommunalverwaltung, zu Bankinstituten und dergleichen. Von 1889
bis 1896 hat sich die Zahl auf ungefähr gleichem Stande erhalten und dann zwischen
wenig über 1700 und nahezu 2000 geschwankt. Die Zahl der Referendarien verfolgte von
1883 bis 1892 eine ständig sinkende Tendenz, seitdem eine rasch steigende. Nicht unbelenklich
 erscheint uns die ausserordentlich starke Vermehrung der Rechtsanwälte; denn es
st wohl kaum in Abrede zu stellen, dass in manchen grössern Orten die Gefahr einer
Herabdrückung des Ansehens des Anwaltstandes durch Zudrang von Anwälten, die dann
aicht in der Lage sind, sich ein standesgemässes Einkommen zu verschaffen, naheliegt.
Von den 4380 anfangs Januar 1903 vorhandenen Rechtsanwälten waren 1777 zugleich
Notare, Die Gesammtzahl der Notare betrug 1984.

Il. Kapitel.

Dotation der etatsmässigen Beamtenstellen bei den Gerichten
und Staatsanwaltschaften.

$ SO. Wie in anderen, so zeigte sich auch in der Justizverwaltung
zu der Zeit, da Preussen in die Reihe der konstitutionellen Staaten
aintrat, hinsichtlich der Normalsätze der Beamtengehälter eine ungemeine
 Buntscheckigkeit. In den in der Anl. CXVII nach dem Etat
dargestellten Normalbesoldungen des Jahres 1849 lassen sich wohl
wenigstens 70 bis 80 im Höchst-; Mindest- oder Einheitssatz verschiedene
 Gehaltsklassen unterscheiden, während heute deren nur 19
zu zählen sind. Jene Ungleichmässigkeit der Besoldungen entsprang
nicht nur der damaligen Verschiedenheit der Gerichtsverfassungen in
den einzelnen Landestheilen, sondern auch noch besonderen Verschiedenheiten
 nach Grösse der Sitze der Gerichte innerhalb desselben