{874 HT. Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung,

diener ebenfalls 1859 von 600—1 050, später 720—1 080, auf 900—1 200 M.
aufgebessert wurden. Die Gleichstellung der Registratoren und des
Sekretärs der Staatsanwaltschaft mit den übrigen Sekretären fällt in
las Jahr 1867, die Aufbesserung des Botenmeisters auf 1500 M. in
las Jahr 1869, im Uebrigen die aus‘ den Angaben der Anlage über
die Gehaltssätze im Jahre 1869 ersichtliche Besserstellung der Subaltern-
 und Unterbeamten in die 60er Jahre von 1867. Bei der
Sesoldungsreform von 1872 erhielten Kanzleisekretäre und Unter-9eamte
 die in der Anlage für 1879 angegebenen Gehälter, die Sekretäre
und Registratoren 2100—5 100, der Registratur-Assistent 2100, der
Kanzleidirektor 4200.M. 1877/78 traten dann auch für die Beamten
die 1879 geltenden Sätze in Kraft. Natürlich erhielten auch die Beamten
 des Obertribunals seit dem Ges. v. 12, Mai 1873 Wohnungsgeldzuschüsse.

Das Ober-Appellationsgericht für die neuen Landestheile
erhielt, abgesehen vom Präsidenten, dessen Besoldung auf 13 500 M.
normirt wurde, dieselben Besoldungen wie das Obertribunal.
$ 81. In Ansehung der Gehälter bei den Ober- und Unterzerichten
 war mit der Gerichtsorganisation von 1849 immerhin eine
gewisse Vereinfachung verbunden. Wohl blieb in dieser Beziehung
noch, wie die Anl. CXVII zeigt, eine Unterscheidung der neuen
Appellationsgerichte bestehen; denn es betrugen, je nachdem der. Beamte
 bei einem der Appellationsgerichte in Königsberg, Breslau,
Frankfurt, Stettin, Posen, Magdeburg, Naumburg, Münster oder bei einem
ler sonstigen angestellt war, die Gehälter der Präsidenten 12 300 oder
11900, der Vicepräsidenten 7500 oder 6900, der. Oberstaatsanwälte
5400 oder 4200-4800, der Sekretäre 1800-3000 oder 1 500—2 700,
der Bureauassistenten 1500 oder 1 200, der Kanzlisten 1 200—1 800 oder
1200—1500 M. Immerhin waren nun die Gehälter der Räthe für alle,
ausser dem Kammergericht, gleich (3000—4 800 M.). Die Sonderstellung
 des Kammergerichts aber beschränkte sich auf die Gehälter
der Räthe (3 000—5 400 M.), des Oberstaatsanwalts (6000 M.), des
Öberstaatsanwaltssubstituten, der hier 3000, in Breslau, wo ausser in
Berlin allein noch ein solcher war, nur 2400 M. erhielt, der Sekretäre
(1 800—3 600 M.) und Kanzlisten (1 200—1 800 M.), während es im
Uebrigen den Oberlandesgerichten mit den höheren Sätzen :gleichgestellt
 wurde. Die Unterbeamten erhielten überall 600—900, die Oberstaatsanwaltgehülfen,
 deren nur in Posen und Naumburg vorhanden
waren, erhielten 1800 M.
Bei den Untergerichten. waren 3 Gruppen unterschieden, nämlich
l. das Stadtgericht Berlin, 2. die Stadtgerichte Königsberg, Breslau,
Danzig und Magdeburg, 3. die Kreisgerichte; in den beiden ersten
Gruppen erhielten die Präsidenten 7500 bezw. 6000, die zweiten
Direktoren 6000 bezw. 4800, die Mitglieder 1500—4 500 bezw. 1500
bis 8900, die Staatsanwälte 2 400—4 500 bezw. 3600. die Rendanten