IT. Abschnitt. (1 Unterabschn.) II. Kap. Dotation der etatsm, Beamtenstellen. $81. 1875

2400— 3900 bezw. 2 400—2 700, die Sekretäre 1 500—3 000, die Unterbeamten
 600—900 bezw. 540-—900 M.; der Kassenkontroleur erhielt in
Berlin 2100—2 700, die Kassenbuchhalter und Assistenten erhielten
dort 1050—2100 M., während bei den anderen Stadtgerichten alle
Kassenbeamten mit Ausnahme der Rendanten diese Sätze empfingen.
Die Kanzlisten standen bei sämmtlichen 5 Stadtgerichten auf 1 200 bis
1500 M. Bei den Kreisgerichten bewegten sich die Gehälter der
Direktoren je nach dem Orte zwischen 3600 und 4800 M.; die Mitglieder
 stiegen von 1500-8000 M., erhielten aber bei einigen grösseren
derichten Lokalzulagen von 300 oder 600 M.; Rendanten standen auf
1800—2 400 und bei einigen grösseren Gerichten 2700 M., Sekretäre
auf 1 500—1 800, Kontroleure auf 1 350—1 500, Unterbeamte auf 450 bis
/50 M. Die Gehälter der Bureauassistenten betrugen bei allen Stadtund
 Kreisgerichten 1050—1200, die der Staatsanwaltsgehülfen 1500
bis 1800 M.. Etatsmässige Kanzlisten waren bei den Kreisgerichten
nicht vorhanden.
Die Unterscheidung von Appellaätionsgerichten I. und IL. Klasse
wurde 1859 beseitigt, sodass nur die Sätze der bisherigen I. Klasse und
daneben die höheren für das Kammergericht bestehen blieben. Gleichzeitig
erfolgte die aus der Anl. CXVII ersichtliche Aufbesserung der Bureauassistenten,
 Kanzlisten und Unterbeamten. Die Schaffung der Kassenınd
 Rechnungsrevisoren unter Beilegung des Höchstgehalts der Sekre-‘äre
 war schon 1850 erfolgt, die Zweitheilung der den ÖOberstaatsınwälten
 beigegebenen höheren Beamten 1855.
Bei den Untergerichten im Geltungsbereich der Verordn, v.
2/8. Jan. 1849 wurde die bisherige Unterscheidung nach Orten 1859
in ein System gebracht, indem nun unterschieden wurden das Stadtgericht
 in Berlin, die übrigen Stadtgerichte, die Kreisgerichte in Orten
mit mehr als und die Kreisgerichte in solchen mit nicht mehr als
20000 Einwohnern. Doch wurde diese vierfache Abstufung der Gehälter,
 wie die gedachte Anlage zeigt, nur bei einzelnen Gattungen von
Subalternbeamten angewendet, im Uebrigen nur zwischen dem Stadt-Sericht
 in Berlin, den übrigen Stadtgerichten und den Kreisgerichten
der auch nur zwischen Stadt- und Kreisgerichten unterschieden und
len Beamten in grösseren Orten Lokalzulage gewährt; erst später
wurde die Abstufung nach dieser Klasse auf weitere Subalterne aus-Sedehnt.
 Gleichzeitig wurden die Gehälter der Richter, Staatsanwalts-Zehülfen,
 Sekretäre, Salarienkassenrendanten, Depositalrendanten,
Depositalkassenbuchhalter, Bureau- und Kassenassistenten und Kanzlisten
 mit einem Aufwand von etwa 900000 M. auf die aus der Anlage
 ersichtlichen Sätze erhöht.
In den nächsten zehn Jahren erfolgten dann nach und nach eine
Reihe mehr oder minder umfassender Besoldungsaufbesserungen, so
1861, das erste.Jahr aus einem allgemeinen Aufbesserungsfonds von
575 000 ‚M., für ‚Appellationsgerichtsräthe, Kreisgerichtsdirektoren;