‘880 IL. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.
810—1 200 M., i. D. 1005 M. Unterbeamte bei Stadt-, Kreis- und Amtsgerichten in
Orten über 20 000 Einwohner (ausser Berlin und Provinz Hannover) sowie
bei Hypothekenämtern, Gerichtsdiener II Klasse in Orten über 20000 Einwohner
 in Hannover;
810—1 050 „„ i.D. 930 M. Unterbeamte bei Kreis- und Amtsgerichten in Orten bis
20000 Einwohner;
75 M. und Gebühren Gerichtsvögte bei Amtsgerichten in Hannover.
Beim Appellationsgericht Frankfurt a. M. waren der Sekretär auf 2200, der Bureauvorsteher
 der Staatsanwaltschaft auf 1400, alle Kanzlisten auf 1200, alle Pedelle auf
300—1 000 Gulden erhöht, ebenso der Landjustizamtmann auf 2200, die Rügerichter auf
2000—92 400, der Schreiber und der Aktuar beim Landjustizamt auf 1900 bezw. 1700, die
Aktuarien beim Rügegericht auf 1 600—1 800 Gulden und ein Theil der Unterbeamten.
Das ganze Besoldungssystem in der Justizverwaltung war somit
immer noch recht komplizirt, unübersichtlich und der Vereinfachung
bedürftig. Insbesondere bestanden noch immer bei den untern Gerichten,
 bezüglich Berlins auch bei den oberen Gerichten Gehaltsverschiedenheiten
 nach der Einwohnerzahl des Gerichtssitzes, und
diese schon aus der vorstehenden Uebersicht sich ergebenden Verschiedenheiten
 wurden noch vermehrt durch Lokalzulagen an den
Direktor (1500 M.), die Richter (durchschnittlich 450 M.), die Staatsanwälte
 (300—600 i. D. 450 M.), die Assistenten und Unterbeamten
(75 M.) des Kreisgerichts in Berlin, die Direktoren der vier Stadtgerichte
ausser Berlin und der Kreisgerichte in Orten über 50000 Einwohner
(600 M.) und den Sekretär des Hypothekenamts in Stralsund (300 M.),
zeit 1874 auch für die Beamten in Wilhelmshaven; diese Zulagen
standen bis 1874 unter den „anderen persönlichen Ausgaben“, wurden
dann aber, da pensionsfähig, unter die „Besoldungen‘‘ aufgenommen.
Dazu kamen noch eine Reihe von Funktionszulagen.
Die Jahre von der Besoldungsreform von 1872 bis zur Gerichtsveorganisation
 brachten, abgesehen von der Einführung der Wohnungsyeldzuschüsse
 durch das Ges, v. 12. Mai 1873, noch einige Gehaltsaufbesserungen
 und die Beseitigung einzelner Unstimmigkeiten zwischen
gzleichartigen Stellen verschiedener Rechtsgebiete.
Durch den Etat für 1874 wurden die bisher allgemein 1800 M. betragenden Miethsantschädigungen
 der Appellationsgerichts-Präsidenten je nach den Servisklassen A (Berlin)
[, IX oder III auf 3.000, 2400, 2100 und 1800 M. bemessen, das Gehalt des Stadtgerichtsdirektors
 in Frankfurt a. M. auf 7500 M. (4375 Gulden), das pensionsfähige Maximalainkommen
 (einschliesslich Emolumente) der Obersekretäre und Sekretäre der rheinischen
Landgerichte von 3000 auf 3300 M. erhöht, die Deposital-Rendanten bei dem Stadtgericht
in Königsberg, den Stadt- und Kreisgerichten in Danzig und Magdeburg und dem Kreiszericht
 in Posen auf 3300, die hannoverschen Aktuare im Fixum auf 1350—2100, i. D.
1725 M. aufgebessert und die Sekretäre der Grundbuchämter in Neuvorpommern und Rügen
ın die Reihe der Kreisgerichts-Sekretäre eingereiht, 1875 der Kron-Oberanwalt in Celle auf
3000 M., der Öberstaatsanwalt in Frankfurt a. M. auf 5700, der dortige Staatsanwalt auf
4800 und der Bureauvorsteher der dortigen Staatsanwaltschaft auf 3000 M. aufgebessert;
zleichzeitig wurde bei dieser Behörde eine Staatsanwaltsgehülfen- und eine Bureauassistentenstelle
 mit 2700 bezw. 1875 M. errichtet. 1876 brachte die Gleichstellung des
Appellationsgerichts-Präsidenten in Celle mit den übrigen, die Erhöhung des Gehalts des
Ersten Staatsanwalts beim Stadtgericht in Berlin von 5400 auf 6000 M. und des Frank-