1882 III. Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung,

M. in Berli
3500 N an derwärts k pensionsfähiges Maximum an Gebühren der Kalkulatoren;
1800 „ einschliesslich Wohnungsgeldzuschuss Minimal-, 3 000 M. pensionsfähiges Maximaleinkommen
 der Gerichtsvollzieher,
Es trat also eine ganz ungemeine Verminderung der Gehaltsklassen
 ein, und sie war dabei im Allgemeinen mit einer wesentlichen
Erhöhung der Gehälter verbunden: sieht man von den besonderen
Verhältnissen im Cölner, Celler und Frankfurter Departement ab, so
betrug die Erhöhung der Durchschnittsgehälter für
gegenüber den
Oberlandesgerichtspräsidenten ....... ehemal, Appellationsgerichtspräsidenten 2600 M.
Landgerichtspräsidenten. . . . Kreisgerichtsdirektoren. . ... 3450
Yberlandesgerichtsräthe . . .. Appellationsgerichtsräthen . .. 600
uand- und Amtsrichter ,.. Richtern I. Instanz. ...... 750
Öberstaatsanwälte ........ 3300
Erste Staatsanwälte ,...... Staatsanwälten der Kreisger. . 2250
Staatsanwälte . .,.....0.0.0000.00L Staatsanwaltsgehülfen ..... 150
Gerichtsschreiber bei Gerichten I. Instanz Sekretären der Kreisgerichte . 450 „
erichtsschreibergehülfen . . Bureauassistenten ...... 150

Keine Verbesserung trat zunächst ein für die Kanzlei- und Unterbeamten,
 und für die höheren Beamten war freilich die Gehaltsverbesserung
 mit einer Verringerung der Beförderungsaussichten in
die an Zahl im Verhältniss zu den übrigen Stellen stark verminderten
höheren Stellen verbunden.
$ S6, In der Folgezeit wurde, auch wenn es sich darum handelte,
neue Beamtenkategorien zu schaffen, doch darauf Bedacht genommen,
dies thunlichst ohne Schaffung neuer Besoldungsgruppen zu thun, und
auch sonst auf deren Beschränkung hingewirkt. 1884/85 verschwanden
im Etat die besonderen Besoldungsgruppen der Gerichtsschreiber,
Sekretäre und Kanzlisten in Berlin, indem die die allgemeinen Gehälter
 übersteigenden Beträge ihrer Besoldung als das ausgebracht
wurden, was sie in Wahrheit waren, als Lokalzulagen, und als im
nächsten Jahre die Gerichtskassen wieder erstanden, wurden die Justizhauptkassen-Rendanten
 den Rechnungsrevisoren bei den Oberlandesgerichten,
 die gleichzeitig auf 4200—4800, i. D. 4500 M., die Rendanten
bei den Landgerichten den dortigen Rechnungsrevisoren, die gleichzeitig
 unter Wegfall der besonderen Zulage auf 2700—8900 M-,
i. D. 3300 M. aufgebessert wurden, gleichgestellt; besondere Einzelgehälter
 wurden nur ausgebracht für den Rendanten (4800 M.), den
Vorsteher des Einziehungsamts und den Oberbuchhalter (4200 M.) beim
Amtsgericht I. in Berlin, während der Rendant in Breslau 3600 bis
4800 M., i.D. 4200 M. erhielt; im nächsten Jahre wurden die Rechnungsrevisorem'
 und Rendanten der Landgerichte mit den Gerichtsschreibern
und Sekretären der Land- und Amtsgerichte in jedem Oberlandesgerichtsbezirk
 zu einem Etatsverband vereinigt und ihnen daneben
yensionsfähige' Gehaltszulagen von 600 M. gewährt. Ebenso wurden,