IL Abschnitt. (1. Unterabschn.) II Kap. Dotation der etatsm. Beamtenstellen, $ 86. 1883

als 1888/89 etatsmässige Amtsanwälte angestellt wurden, diese demselben
 Etatsverband überwiesen. Dagegen kam allerdings jetzt eine
neue Besoldungsgruppe (2 700—5 400, i. D. 4050 M.) in den rheinischen
Hypothekenbewahrern hinzu,
1892/93 wurde die Stelle des Amtsgerichtspräsidenten beim Amtsgericht
 I. in Berlin mit dem Gehalt der Landgerichtspräsidenten errichtet,
 1894/95 auch der Erste Staatsanwalt beim Landgericht I daselbst
mit diesem Gehalte ausgestattet. Dagegen bildeten seit 1893/94 die
als Kassirer bei Justizhauptkassen fungirenden Gerichtsschreiber eine
besondere Besoldungsgruppe mit 7600 M. Einheitsgehalt.
inzwischen hatte 1890/91 aus Fonds des Finanz-Ministeriums, seit
1891/92 zu Lasten des Justizetats eine allgemeine Aufbesserung der
Kanzlei- und Unterbeamten stattgefunden: es bezogen nun Kanzlisten
der Oberlandesgerichte 1650—2700, i. D. 2175 M., solche der nachgeordneten
 Gerichte 1500—2200, i. D. 1850 M., die sämmtlichen
Gerichtsdiener und Kastellane -— in Berlin zum Theil neben künftig
wegfallenden Lokalzulagen — 1000—1500 M., i. D. 1250 M. Im Jahre
1892/93 griff sodann für die Unterbeamten das Aufsteigen nach Dienstaltersstufen
 Platz; 1893/94 geschah dasselbe bei den aufsteigenden
Gehältern der Subalternen und Kanzlisten und 1897/98 für die höheren
Beamten mit Ausnahme der Land- und Amtsrichter und der Staatsanwälte.
 Nachdem schon 1894/95 die Gerichtsschreibergehülfen und
Assistenten auf 1800—2 200 M. erhöht waren, kam dann die allgemeine
Besoldungsaufbesserung von 1897 mit ihrer Fortsetzung hinsichtlich
der Unterbeamten 1899, 1900 die Umgestaltung des Gerichtsvollzieherwesens,
 und 1902 endlich wurde die schon 1889/90 vorgeschlagen gegewesene
 Gleichstellung der den Oberstaatsanwalt vertretenden und
der als Abtheilungsvorsteher bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts
 I in Berlin fungirenden Staatsanwälte mit den Ersten Staatsanwälten.
 So ergeben sich für 19038 folgende Besoldungssätze:
14000 M. neben Dienstwohnung oder Miethsentschädigung (3000, 2400, 2 100 oder 1800 M.):
Oberlandesgerichtspräsidenten;
11000 „ Landgerichtspräsident beim Landgericht 1;
7500-—11 000 M., d.i das Gehalt der Ministerialräthe: Senatspräsidenten der Oberlandeszerichte,
 Landgerichtspräsidenten (ausser Berlin I) Erste Staatsanwalt
beim Landgericht Berlin I;
Stufen um je 600 M. steigend): Oberlandesgerichtsräthe, Landgerichtslirektoren,
 Erste Staatsanwälte (ausser Berlin 1), Staatsanwälte als Verreter
 der Oberstaatsanwälte oder Abtheilungsvorsteher bei der Staatsınwaltschaft
 des Landgerichts I in Berlin;
„ D. 4800 M. (in Abstufungen von 600 M.): Land- und- Amtsrichter,
Staatsanwälte;
än Abstufungen von 400 M.): Rechnungsrevisoren bei Oberlandsgerichten,
Tustizhauptkassen-Rendanten, Rendant beim Amtsgericht I in Berlin;
'Abstufungen bis 5100 M. je 400, dann 300 M.): Hypothekenbewahrer in
ler Rheinprovinz;
Abstufungen je 400 M.): Vorsteher beim Kinziehungsamt und Oberbuch«-1alter
 in Berlin, Rendant in Breslau;

) 400—7 200 M.