1884 11T, Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung.

(Abstufungen je 300 M.): Gerichtsschreiber als Kassirer bei J ustizhauptkassen;
Zwischenstufen 2000, 2200, 2700, 3.200, 8600, 4000, 4400 M.): vor
. April 1897 angestellte Gerichtsschreiber und Sekretäre beim Kammerzericht;

Zwischenstufen 2 200, 2 600, 3.000, 3.300, 3 600, 3 900 M.): Gerichtsschreiber
ınd Sekretäre bei Öberlandesgerichten, Amtsanwälte;
Zwischenstufen 1900, 2300, 2600, 2 900, 3200, 3500 M.): Rechnungs-’evisoren,
 Rendanten, Gerichtsschreiber und Sekretäre bei Land- und
\mtsgerichten, Häuser-Administrationsinspektor in Berlin;
Abstufungen je 150 M.): Kanzlisten bei Öberlandesgerichten;
Abstufungen 200 M.): Gerichtsschreibergehülfen und Assistenten. voll-’eschäftigte
 Gerichtsvollzieher:
Zwischenstufen 1650, 1800, 1950, 2 100, 2200, 2 300 M.): einzelne früher
ingestellte Gerichtsdiener und Kastellane;
Abstufungen zweimal 150, dann ie 100 M.): Kanzlisten bei Land- und
Amtsgerichten;
Zwischenstufen 1600, 1700, 1 780, 1860, 1940, 2020 M.): einzelne
{früher angestellte Gerichtsdiener und Kastellane;
{(Abstufungen dreimal 80 M. und einmal 60 M.): nicht voll beschäftigte
Gerichtsvollzieher;
Zwischenstufen 1090, 1180, 1260, 1340, 1420 M.): Gerichtsdiener und
Kastellane bei Oberlandesgerichten;
Zwischenstufen 1100, 1200, 1260, 1320, 1380, 1440 M.): Gerichtsdiener
und Kastellane bei Land- und Amtsgerichten.
Die Gebühren der Kalkulatoren sind in Berlin, wenn letztere vor 1. April 1897 anzestellt
 sind, bis 4 100, sonst bis 3800 M. pensionsfähig.
Funktionszulagen von je 600 M. beziehen die nicht als Vertreter der Öberstaatsanwälte
 fungirenden, diesen beigegebenen Staatsanwälte. Stellenzulagen erhalten Kanzlisten für
Wahrnehmung der Kanzleiinspektorengeschäfte, Gerichtsschreiber für Rendantengeschäfte,
arste und einige andere Gerichtsdiener und Kastellane, endlich Einnehmer und in Berlin
Verwalter ständiger Zahlstellen, eiserner Vorschüsse und von Stellen für vorläufige Verwahrungeu
 in Civil- und Strafsachen; die Höchstbeträge gehen für Subalternheamte bis 400,
:ür Unterbeamte bis 200 M. Die Lokalzulagen für Subaltern- und Unterbeamte in Berlin
ınd Frankfurt a. M. sind zum künftigen Wegfall bei Ausscheiden der betreffenden Beamten
jestimmt.

3 000—4 200 M.,
1800—4 800

.500—2400

Im Vergleich zu anderen Beamtenklassen beziehen z. B. die Öberlandesgerichtspräsidenten
1000 M. weniger pensionsfähiges Einkommen wie Ministerialdirektoren, dagegen 2000 M. mehr
als Regierungspräsidenten, der Landgerichtspräsident von Berlin I dasselbe wie Provinzialsteuerdirektoren
 und FEisenbahndirektionspräsidenten; in der Klasse 7 500—11 000 M. stehen
nsbesondere auch die Ministerialräthe, die Oberlandesgerichtsräthe und übrigen Justiz-&gt;eamten
 der Klasse 5 400—7 200 M. stehen zwischen Provinzial-Schulräthen (5 700—7 500 M.)
and Direktoren von Vollanstalten in Gemeinden über 50 000 Einwohner (5200—7 200 M.)
sowie den Regierungsräthen (4 200—7 200 M.), die Richter und Staatsanwälte (3.000 bis
5600 M.) zwischen den Landräthen (3 600—6 600 M.) und Seminardirektoren (4000—6 000 M.)
sowie Inspektionsvorständen der Eisenbahnverwaltung (3600—6 300 M.). Die Rendanten u.s. W.
ler Klasse 4 200—5 400 M, stehen u. a. den Provinzialrentmeistern gleich, Gehälter von
3000—4200 M. beziehen auch die Kassirer anderer Hauptkassen, 1800—4200 M. die
Regierungssekretäre, 1 500-—3 800 M. Polizeisekretäre und Sekretäre der Berg- und Hüttenwerke,
 1500—2 700 M. Assistenten, Bahnmeister und andere Beamte der Eisenbahnverwaltung,
 mittlere Werksbeamte I. Klasse der Bergverwaltung, 1 650—2 700 M. Kanzlisten
anderer höherer Provinzialbehörden, Katasterzeichner, Zeichner I. Klasse der Eisenbahnzerwaltung,
 1500—2 200 M. Kanzlisten der Berg- und der Polizeiverwaltung, Zeichner der
Zisenbahnverwaltung, 1000—1 500 M, die Unterbeamten der meisten andern Behörden.