[I Abschnitt. (1. Unterabschn.) II, Kap. Dotation der etatsm. Beamtenstellen, 887. 1885

$ 87. Aus Nebenämtern beziehen 1903 von den Beamten der Oberlandesgerichte
3in Präsident als Vorsitzender des Kaiserlichen Disziplinarhofs für die Schutzgebiete für
jede Sitzung 30 M., von den Senatspräsidenten 2 als Mitglieder des Disziplinarhofs für
nichtrichterliche Beamte je 600 M. und 1 zugleich als Vorsitzender der Kaiserlichen Displinarkammer
 für die Schutzgebiete für jede Sitzung 18 M., 1 als Mitglied des Gerichtshofs
 zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte eine Besoldung von 600 M. und als Delegirter
les ‚Kuratoriums der Preussischen Rentenversicherungsanstalt ] 500 M., 2 als Präsidenten
Kaiserlicher Disziplinarkammern für jede Sitzung 18 M., 3 als Kommissare bei Reichsbankhauptstellen
 je 1200 M. und 1 als Konsistorialrath bei einem evangelisch-lutherischen
Konsistorium 1871,43 M., von den ÖOberlandes- (Kammer-) gerichtsräthen 2 als Mitglieder
les Disziplinarhofs für nichtrichterliche Beamte je 600 M, 5 als Mitglieder des Gerichtshofs:
 zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte eine Besoldung von je 600 M., 3 als Mitglieder
ler Justizprüfungskommission an Gebühren 2265 bis 3743 M., 5 als richterliche Beisitzer
les Reichsversicherungsamts je 1200 M., 1 für die aushülfsweise Theilnahme an den richterlichen
 Geschäften des Reichsversicherungsamts für jede Sitzung 25 M., 2 als richterliche
Beisitzer des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung je 1 200 M., 2 als Mitglieder
les Kaiserlichen Disziplinarhofs für die Schutzgebiete für jede Sitzung 30 M., 1 als Mitzlied
 der Kaiserlichen Disziplinarkammer für die Schutzgebiete für jede Sitzung 18 M. und
als Syndikus bei einem Kreisausschusse 2400 M., 2 als richterliche Mitglieder des Reichs-Xsenbahnamts,
 1 als richterliches Mitglied eines ärztlichen Ehrengerichts je eine ausserordentliche,
 dem Betrage nach wechselnde Remuneration, 3 als Präsidenten, 9 als Mitglieder
Kaiserlicher Disziplinarkammern für jede Sitzung 18 .M., 1 derselben ausserdem als juristisches
Mitglied der Reichskommission für die Stettiner Festungsgrundstücke 1200 M., 1 als Justitiar
nes Theaters 150 M., 2 für Abhaltung von Vorlesungen an einer Handelshochschule etwa
750 M., 2 als Bankkommissare bei Reichsbankhauptstellen je 1000 M. Ferner bezieht:
+ Öberstaatsanwalt als Kommissar einer Reichsbankhauptstelle 1500 M. Von den Subalternbeamten
 der Oberlandesgerichte erhalten 2 Gerichtsschreiber als Verwalter der Kassenınd
 Bureaugeschäfte bei dem Disziplinarhofe für nichtrichterliche Beamte 200 M. und 500 M.,
2 für Wahrnehmung der Bureaugeschäfte etc. bei dem Kaiserlichen Disziplinarhofe sowie
ler Kaiserlichen Disziplinarkammer für die Schutzgebiete je 10 M., einer derselben ausserdem
für die Protokollführung für jede Sitzung 6 M., 1 als Kalkulator bei der Kasse eines Landzestüts
 180 M., 1 als Kalkulator bei einer Provinzialverwaltung 900 M., 2 als Bureaubeamte
dei Kaiserlichen Disziplinarkammern je 10 M., 12 als Rendanten von Provinzialwaisenfonds
300 bis 600 M., 10 als Rendanten von Kassen etc. mit 45 bis 1500 M., von den Kanzlisten:
' als Rendant eines Waisenstifts 200 M., von den Unterbeamten: 1 Gerichtsdiener für Wahrıehmung
 der Unterbeamtengeschäfte bei dem Disziplinarhofe für nichtrichterliche Beamte
200 M., 1 für Wahrnehmung derselben Geschäfte bei dem Kaiserlichen Disziplinarhof und
ler Kaiserlichen Disziplinarkammer für die Schutzgebiete 3 M, und ausserdem für jede
Sitzung 83 M., 1 als Unterbeamter einer Kaiserlichen Disziplinarkammer 3 M., 1 als Bote
ner Wittwenkasse 110 M.
Von den Beamten der Land- und Amtsgerichte empfangen aus Nebenämtern:
| Landgerichtspräsident als Bankkommissar einer ReichsbankhauptsteWe 1200 M., 9 Land-Zerichtspräsidenten
 als Justitiare bei Reichsbankstellen 600 bis 700 M., 11 als Präsidenten
Kaiserlicher Disziplinarkammern für jede Sitzung 18 M., von den Landgerichtsdirektoren:
12 als richterliche Beisitzer des Reichsversicherungsamts je 1200 M., 2 als Syndici von
Ritterschaftsdirektionen 3500 und 2500 M., 1 als Mitglied des Kaiserlichen Disziplinarhofs
‘ür die Schutzgebiete für jede Sitzung 30 M., 4 als Kassenanwälte von Ruhegehaltskassen
‘ür Lehrer und Lehrerinnen sowie als Kassenanwälte für Alterszulagenkassen 500 bis 950 M.,
L als Mitglied eines Konsistoriums 900 M., 2 als Universitätsrichter je 1500 M., 2 als
Xommissare bei Reichsbankhauptstellen 1200 und 1500 M., 12 als Justitiare bei Reichsvankstellen
 600 bis 1 000 M., 2 als Rechtsbeistände Kaiserlicher Oberpostdirektionen 1 200
bis 1400 M., 1 ausserdem als Mitglied einer Kaiserlichen Disziplinarkammer für jede Sitzung
18 M., 1 als Vorsitzender eines Gewerbegerichts 800 M.; 4 sind Mitglieder von Ehren-Serichten
 der Aerztekammern, 1 ist Mitglied des Verwaltungsraths eines Gymnasiums, 1 Vor-