[I Abschnitt. (1. Unterabschn.) III. Kap. Die etatsm. Gefängnissbeamten. $ 88. 1887
II. Kapitel.
Die etatsmässigen Gefängnissbeamten u. ihre Besoldung, auch
Grundzüge der Verwaltungsordnung der Justizgefängnisse,
3 88. In der Anmerkung zur Ueberschrift dieses Abschnitts
(S. 1855) haben wir dargelegt, aus welchen Gründen eine getrennte
Betrachtung der Ausgaben für die Gerichte und derjenigen für die
Justizgefängnisse nicht angängig ist. Da wir somit in dem nächsten
Unterabschnitt beide Arten von Ausgaben behandeln müssen, ist es
für dessen Verständniss erforderlich, hier an die Ausführungen über
die etatsmässigen Beamten der Gerichte solche über diejenigen der
Justizgefängnisse zu knüpfen. Dabei kann hinsichtlich des Dualismus
in der Gefängnissverwaltung zwischen den Ressorts des Innern und
der Justiz sowie hinsichtlich der Aufgaben, Eintheilung und Beaufsichtigung
 der Justizgefängnisse, endlich hinsichtlich der Systeme der
Strafvollstreckung auf die Ausführungen in den 88 269 des VI. Buches
und $ 63 dieses Buches Bezug genommen worden.
Die „besonderen“ Gefängnisse wurden früher nach einem besonderen
Kassenetat verwaltet. Jetzt haben sie nur noch etwas abweichend gestaltete
 Etatsfonds innerhalb der Kassenetats der Oberlandesgerichtsbezirke.
 Sie werden aber durchgängig mit Ausnahme des Gefängnisses
in Frankfurt a. M.') von einem Direktor verwaltet. Ihre Zahl beträgt z.Z. 13;
es sind die Strafgefängnisse in Plötzensee und Tegel, das Untersuchungsgefängniss
 in Berlin-Moabit, das Stadtvoigteigefängniss in
Berlin mit der Filiale, dem Frauengefängniss in der Barnimstrasse
laselbst, die Gerichtsgefängnisse in Beuthen O.-S. und Hannover, das
Strafgefängniss in Preungesheim, dass Gerichtsgefängniss in Frankfurt
 a. M., das Centralgefängniss in Bochum, das Strafgefängniss in
Glückstadt, das Gerichtsgefängniss in Danzig mit Oliva und die
Centralgefängnisse in Wronke und Gollnow. Von diesen sind erst in
der Zeit nach der Gerichtsreorganisation von 1879 eröffnet die (Gefängnisse
 in Berlin-Moabit (1881, für 1143 Gefangene), Preungesheim, (1888,
für 502 Gefangene), Wronke (1894, für 813 Gefangene), Bochum (1897,
jetzt für 954 Gefangene), Tegel (1898, für 1626 Gefangene); bis dahin
bestand eine Filiale von Plötzensee in Rummelsburg. Die Stadtvoigtei
in Berlin wurde nach dem Bau eines neuen Polizeigefängnisses 1890/91
vom Ministerium des Innern an die Justizverwaltung abgegeben und
konnte damals 1110 Gefangene aufnehmen; an Stelle seiner für 740
Gefangene bestimmten Männerabtheilung wurde 1897/98 bis 1898/99
sin Neubau für 850 Gefangene errichtet; jetzt kann sie mit dem Frauengefängniss
 in der Barnimstrasse 1806 Gefangene beherbergen. Die Ge-"ichtsgefängnisse
 in Beuthen (507 Gefangene), Danzig-Oliva (334 Gelangene)
 und Gollnow (420 Gefangene) wurden beziehentlich 1890/91,
1896/97 und 1897/98 unter die besonderen Gefängnisse aufgenommen.
Das Gefängniss in Plötzensee wurde 1872 in Gebrauch genommen und
bietet jetzt für 1412 Gefangene Raum; vorher hatten den Berliner
1) das der Erste Staatsanwalt als Vorsteher leitet,