IL Abschnitt. (1.Unterabschn.) III. Kap. Die etatsmässigen Gefängnissbeamten. $$ 91,92. 1899

Ingenieur, Maschinenmeister, Gasmeister und Werkmeister, 4 Oberaufseher
 und 56 Aufseher), hier einen solchen von 32 (2 Inspektoren,
je 1 Geistlicher, Sekretär, Lehrer, Hausvater, Oberaufseher, Werkmeister
 und Koch, 17 Wärter, 2 Aufseherinnen, 2 Maschinisten und
2 Nachtwächter), und bei den übrigen Gefängnissen — ausser
Frankfurt a. M. mit 1 Inspektor und 4 Wärtern — waren jetzt 52 Inspektoren
 und 39 Oberaufseher angestellt. Noch erheblicher war der
Mehrbedarf 1876 infolge neuer Erweiterung von Plötzensee und Uebernahme
 von Glückstadt von dem Ressort des Innern: Plötzensee zählte
nun 110 Beamte (1 Direktor, 7 Inspektoren, 1 Rendant, 2 Sekretäre,
4 Assistenten, 3 Geistliche, 4 Lehrer, 1 Hausvater, 5 Oberaufseher,
76 Aufseher, je 1 Ingenieur, Maschinenmeister, Gasmeister, Werkmeister,
 Küchenmeister und Waschmeister), und Glückstadt wurde
mit 33 Beamten besetzt (1 Direktor, 2 Inspektoren, je
LI Sekretär, Geistlichen, Lehrer, Hausvater, Werkmeister und Oberaufseherin,
 19 Aufseher und 5 Aufseherinnen), Auch Frankfurt a. M.
erhielt 3 neue etatsmässige Wärter, und bei den nicht selbständigen
Gefängnissen stieg die Zahl der Inspektoren auf 54, die der Oberaufseher
 auf 39, während auch von 21 neuen Unterbeamtenstellen
14 lediglich für diese Gefängnisse bestimmt waren. Plötzensee, Hannover
 und Frankfurt a. M. erhielten nun bis zur neuen Gerichtsorganisation
 weitere Verstärkungen nicht mehr, wohl aber Glückstadt
1877/78 um 1 Oberaufseher und 2 Aufseher, 1878/79 um weitere 2 Aufseher,
 während bei den übrigen Gefängnissen bis 1. Okt. 1879 die
Zahl der Inspektoren auf 59 stieg, die der Aufseher auf 39 blieb, dagegen
 1879/80 für das neue — nicht selbständige -— Gefängniss
in Eberbach 1 Sekretär hinzukam. Von den 1877/78 bis 1879/80 errichteten,
 für Gerichte und Gefängnisse gemeinsamen Unterbeamtenstellen
 waren 30 ausschliesslich für den Gefängnissdienst bestimmt.

S 92, Auch die Gehälter der Gefängnissbeamten waren früher
wie die der Gerichtsbeamten örtlich verschieden, und bei den Gehältern
 der Direktoren finden sich noch heute Ueberbleibsel dieses im
Uebrigen überwundenen Systems.
Nach dem ersten Etat, in dem die Gefängnissbeamten besonders
aufgeführt werden, für 1855, bezogen die Inspektoren in Berlin (Schuldgefängniss)
 1500, in Königsberg, Danzig und Magdeburg 1200, bei
dem Schuldgefängniss in Breslau — eine demnächst weggefallene
Stelle — 600, im Uebrigen 900--1050 M., die Oberaufseher — nur bei
Kreisgerichten vorhanden — 750, die Wärter in Berlin 600—750, bei
den übrigen Stadtgerichten 600, bei Kreisgerichten 540 M. 1858
wurden die Oberaufseher auf 825, die Wärter auf beziehentlich 750 bis
900, 600-750 und 525—675 M. aufgebessert, 1859 die Inspektoren in
Orten über 20 000 Einwohnern — ausser Berlin — auf 1350, in anderen
Orten auf 1050—1200 M. Ausserdem erhielten alle Gefängnissbeamte