IL. Abschnitt, (1.Unterabschn.) III, Kap. Die etatsmässigen Gefängnissbeamten. $98. 1908

lichen Oberaufseher, denen der Lehrer bei einem nicht selbständigen
Gerichtsgefängnisse gleichgestellt wurde, Werkmeister, Küchenmeister
und Waschmeister auf 1200—1600 i. D. 1400 M., die sämmtlichen
Hausväter, Maschinenmeister, Maschinisten und Gasmeister auf 1200 bis
1800 i. D. 1500 M., die Aufseher, Oberaufseherinnen und Lehrerinnen
auf 900—1500 i. D. 1200 M., die Aufseherinnen auf 700—900 i. D.
800 M. gestellt. Damit waren die lokalen Verschiedenheiten im
Wesentlichen ausgeglichen; es verblieben solche nur noch zwischen
den 3 Berliner und den übrigen besonderen Gefängnissen ‘hinsichtlich
der Direktoren, Inspektoren, Geistlichen und Lehrer, bei letzteren
beiden aber wie bisher doch nur insofern, als im Etat für diejenigen
der Berliner Anstalten die Maximal-, Minimal-. und Durchschnittsdesoldung,
 für die anderen immerhin eine der innerhalb dieses Maximums
und Minimums liegende Besoldungsstufe ausgebracht waren; dagegen
blieb der einzige Lehrer bei einem nicht selbständigen Gefängniss im Gehalt
 noch merklich zurück. Die nächsten Jahre brachten die Einführung
der Dienstalterszulagen, 1892/93 für die Unterbeamten (Hausväter,
Meister, Oberaufseher, Oberaufseherinnen, Aufseher und im Gehalt
gleichstehende Beamte), 1893/94 für die mittleren mit aufsteigenden
Gehältern (Inspektoren, Sekretäre, Lehrer), 1894/95 für die Direktoren
ausser bei den 3 Berliner Anstalten und für sämmtliche nun im Gehalt
‘2400 — 3600 M.) gleichgestellte Geistliche.
Die allgemeine Besoldungsaufbesserung von 1897/98 hat dann die
letzten Verschiedenheiten zwischen den einzelnen besonderen Gefängnissen
 mit alleiniger Ausnahme des Gehaltes der Direktoren von
Plötzensee und Tegel ausgeglichen, sodass seit 1898,99 im Etat hinsichtlich
 der Besoldungen nicht mehr wie ursprünglich jedes einzelne
besondere Gefängniss und dann die 3 Berliner einer-, jedes der anderen
andererseits in einem besonderen Titel geführt werden, sondern die
Besoldungstitel des Kap. 75 sich nach der Kategorie der Beamten
unterscheiden. Ebenso verschwanden jetzt die gegenüber denen der
besonderen noch bestehenden Benachtheiligungen der Beamten der
anderen Gefängnisse.
So bestehen denn 1903 für die Gefängnissverwaltung nur noch
folgende Besoldungskategorien;
6000 M : Direktoren von Plötzensee und Tegel;
3600—6000 M. (Zwischenstufen 4100, 4600, 5100, 5600 M.): Direktoren der übrigen
besonderen Gefängnisse;
2400—4800 M. (Dienstalterszulagen je 600 M.): Geistliche;
3300 M.: Ingenieur;
1800—83800 M. ‚Zwischenstufen 2200, 2600, 2900, 3200, 3500 M): Inspektoren und
Zendanten;
um je 200 M. steigend): Inspektions-Assistenten und Lehrer;
um je 200 M. steigend): Buchhalterinnen und Lehrerinnen;
steigend 2 Mal um 100 und 5 Mal um 80 M): Hausväter, Maschinenneister,
 Maschinisten, Oberaufseher, Werkmeister, Küchenmeister, Waschınd
 Bademeister: