1904 IIT. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

900—1500 M. (um je 100 M. steigend): Aufseher, Oberaufseherinnen, Hausmütter und
Werkmeisterinnen;
700—1000 M. (um je 75 M. steigend): Aufseherinnen.
Wie ein: Vergleich mit der Tabelle auf S. 1450 zeigt, entsprechen
diese Besoldungen durchweg denen der entsprechenden Anstalten im
Ressort des Innern; nur die Inspektoren beziehen dort 2 100—3 800 M.
Neben dem Gehalt haben von den höheren und mittleren Beamten bei den besonderen
Gefängnissen 11 Direktoren, 31 Inspektoren und Rendanten sowie 1 ingenieur freie Dienstwohnung;
 9 Geistliche, 19 Inspektions-Assistenten und Lehrer sowie 1 Lehrerin haben
Dienstwohnungen, Die übrigen Beamten, mit Ausnahme der Geistlichen, Inspektions-Assistenten,
 Lehrer, Buchhalterinnen und Lehrerinnen, beziehen Miethsentschädigungen,
welche betragen für den Direktor in Danzig-Oliva 800 M., für die übrigen Beamten, und
zwar an Orten der Servisklasse A sowie in Plötzensee und Tegel 600 M., an Orten der
1. Servisklasse 510 M., der 2. Servisklasse 450 M., der 3. Servisklasse 360 M., der 4. Servisklasse
 300 M. Von den Unterbeamten haben 309 Beamte freie Dienstwohnungen, Die
übrigen Beamten beziehen Miethsentschädigungen, welche betragen an Orten der Servisklasse
 A sowie in Plötzensee und Tegel 270 M., an: Orten der 1. Servisklasse 210 M., der
2. Servisklasse 180 M., der 3. Servisklasse 150 M., der 4. Servisklasse 120 M. Bei den
übrigen Gefängnissen haben 59 Inspektoren freie Dienstwohnungen, 6 Inspektions-Assistenten
and 2 Lehrer Dienstwohnungen, während die übrigen Inspektoren dieselben Miethsentschädigungen
 wie Inspektoren besonderer Gefängnisse beziehen. Von den Unterbeamten
sind 1117 einschliesslich der zugleich als Gefangenaufseher beschäftigten Gerichtsdiener
im Besitz von freien Dienstwohnungen, während die übrigen, mit Ausschluss der Lehrerin,
dieselben Miethsentschädigungen: wie die besonderer Gefängnisse erbalten,
Aus Nebenämtern bezogen 1903 nur 1 Assistent als Rendant einer Sterbekasse
eine dem Betrage nach verschiedene Remuneration, 3 Lehrer für Ertheilung von Unterricht
 an Regimentsschulen etwa je 150 M., 1 Lehrer als Organist und Kantor 120 M. und
1 Lehrer als Kantor an einer Schlosskirche 600 M.

2. Unterabschnitt.

Die Ausgaben für die Gerichte und Gefängnisse im Staatshaushaltsetat.

(Staatshaushaltsetat Kap. 73—75.)
Vorbemerkung.

$ 94. Wie diejenigen anderer Verwaltungen, so hat sich auch
der Etat der Justizverwaltung erst allmählich und analog und gleichzeitig
 wie jene zu seiner heutigen Spezifikation entwickelt. Anfangs
wies auch er für jede Kategorie von Behörden, zuerst unter a und b
einer Ziffer, später in je einem „Titel“ nur eine Zweitheilung der Ausgaben
 in „persönliche“ und „sächliche“ auf. Erst 1863 wurden die
„persönlichen“ Ausgaben in je zwei Titel getheilt, „Besoldungen“ und
„Andere persönliche Ausgaben“, Alle Detailansätze waren nur in
Beilagen zu dem Etat enthalten, dort aber schon in einer Eintheilung,
aus welcher die heutige Titeleinteilung sich entwickelt hat. Erst 1873
nöthigte der $&amp; 19 Abs. 1 des Gesetzes, bef$r. die Einrichtung und Befugnisse
 der Ober-Rechnungskammer, v. 27. März 1872 (s. Anm. 1 zu