{L Abschn. (2. Unterabschn.) 1, Kap. Die Gerichte zweiter Instanz, $$ 99, 100. 1911

Appellationsgerichte in Kiel, Kassel und Wiesbaden eine Erhöhung
um 4500 M. erfahren. Auch bei den übrigen Posten treten grössere
Erhöhungen erst durch den Hinzutritt jener drei Gerichte ein, auf die
von den in der Anl. CVIII für 1869 angegebenen Zahlen, abgesehen
von den gedachten: 4500 M., noch 28 950 M. entfallen.
Bei der durch das Öberrechnungskammergesetz 1873 gebotenen
Umgestaltung des Etats wurden die „Andere persönlichen Ausgaben“
in folgende Titel mit der in Paranthese angegebenen Dotation getheilt:
 Tit. 10 Lokalzulagen (1800 M.) für Öberstaatsanwalt, Staatsanwälte
 und Kassen- und Rechnungsrevisor beim Kammergericht,
Tit. 11: zur Remunerirung der Abtheilungsdirigenten (10800 M.),
Tit. 12: Prüfungsgebühren (8310 M.), von den Besoldungen überlommen
 und durch die entsprechende Einnahme gedeckt, Tit. 13: zur
Vertretung der Appellationsgerichtsräthe in Abwesenheits- und Krankheitsfällen
 (19650 M.), Tit. 14: für Gehülfen der Öberstaatsanwälte
(6750 M.), Tit. 15: zur Remunerirung von Hülfsarbeitern im Bureau-,
Kanzlei- und Unterbeamtendienste (347 025 M.) und "it. 16: zu ausser-Irdentlichen
 Remunerationen und Unterstützungen für Subaltern- und
Unterbeamten (37200 M.). Von diesen Titeln behielten 10, 14 und 16
bis 1879 dieselbe Dotation, während 12 im Etat für 1876 nach der
Fraktur der Jahre 1872—1874 auf 10790 M. erhöht wurde. Der
Tit. 10 kam 1875 dureh Uebertragung der pensionsfähigen Lokalzulagen
 auf die entsprechenden Besoldungstitel in Wegfall, und dem
Tit. 18, seit 1875 12, trat nur seit 1878/79 eine künftig wegfallende
Entschädigung hinzu, welche ein als Appellationsgerichtsrath nach
Kiel versetzter bisheriger Kreisrichter in Altona als Ersatz früherer
Dienstbezüge bisher aus dem Kapitel „Gerichte I. Instanz“ bezogen
hatte. Nur der Tit. 15, später 14, für Hülfsarbeiter erfuhr bis 1879
loch wiederholt Veränderungen in seiner Dotation. Mit Rücksicht
auf die Errichtung neuer etatsmässiger Stellen wurde 1874 die Zahl
der Bureau- und Kanzleidiätarien von 91 auf 84 und von 100 auf 51
herabgesetzt. Andererseits aber erfolgte gleichzeitig eine Erhöhung
Ihrer 1870 auf 1050, 1873 auf 1350 M. aufgebesserten Durechschnittsliäten
 auf 1500 M. Infolgedessen und wegen gleichzeitiger Aufdesserung
 der Hülfsboten und Verstärkung des Lohnschreiberfonds
sank der Bedarf nicht um die vollen Diäten der eingezogenen
Diätarienstellen, sondern nur um 54435 auf 292590 M. Hingegen
örfuhr er wegen eines Mehrbedarfes von Bureaugehülfen und einem
Hülfsboten bei gleichzeitiger Beschränkung des Hülfsschreiberfonds
1876 eine Verstärkung um 5690 M.
$ 100. Die „Sächlichen Ausgaben“, die 1849 insgesammt
297672 M. betragen hatten, wurden in den Beilagen zum Etat für
1855 wie folgt spezifizirt: 1. Für die Obergerichte, a) Schreibmaterialien,
Drucksachen, Holz, Licht, Utensilien, Bibliothek und Insgemein
147810 M., b) Justizvisitationskosten 36 570 M., 2. Für die Oberstaats-121*%
