1912 II. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

anwälte: a) Bureaukosten 5280 M., b) Kosten der Revisionsreisen
9375 M. Hieran änderte sich erst 1859 etwas insofern, als die Ziffer 1a
auf 154431 M. erhöht wurde, wovon aber schon 1%60 wieder 2190 M.
in Abgang kamen. Nach mehrfachen Ab- und Zusetzungen stellte
sich schliesslich seit 1865 diese Position auf 151590 M., während von den
übrigen nur 2b eine Aenderung durch Kürzung um 330 M. erfuhr.
Für die Appellationsgerichte in Kiel, Kassel und Wiesbaden wurden
die entsprechenden Bedarfe 1868 auf 22 009 (1869 6 M. mehr), 6090, 720
und 1575 M. bemessen. 1871 wurden von den Bureaukosten der altländischen
 Gerichte 2700 M. als entbehrlich gekürzt, von denen der
neuen 73 M., dagegen für Bureaukosten und Revisionsreisen der neuen
ÖOberstaatsanwälte 180 bezw. 300 M. mehr eingestellt. Der Etat für
1878 brachte für die alt- und neuländischen Appellationsgerichte einschliesslich
 der Staatsanwaltschaften aus an Bureaubedürfnissen einschliesslich
 Visitations- und Revisionsreisen in Tit. 17: 175044 M. und
„zu vermischten Ausgaben“ in Tit. 18: 47236 M. Aber schon im
nächsten Etat wurden die Kosten der Visitations- und Reisekosten
unter durch das Diäten- und Reisekostenges. v. 24. März 1873 gebotener
 Verstärkung der Mittel um 15675 M. in einen besonderen
Titel verwiesen und hier mit 480 M. bisher aus Fonds des Kultusministeriums
 bestrittenen Diäten und Tagegeldern für die an den
ersten juristischen Prüfungen in Naumburg und Kassel theilnehmenden
Hallenser und Marburger Rechtslehrer vereinigt.
1875 wurden die Kosten für Reinigung der Schornsteine mit
4890 M. dem Titel für vermischte Ausgaben ab- und auf das Kapitel
„Unterhaltung der Justizgebäude“ übernommen. Im nächsten Jahre
erfuhren alle drei Titel der sächlichen Ausgaben namhafte Erhöhungen,
die Bureaubedürfnisse auf 1868835, d.i. um 12116 M., die Visitationsu.
 s. w. Reisekosten um 13340 auf 79820 und die vermischten Ausgaben
 um 3729 auf 45975 M. Anlass hierzu gab die damalige
allgemeine, sich auch auf Druck- und Schreib- sowie Feuerungsmaterialien
 und Utensilien, ja auch auf Bücher erstreckende Steigerung
der Preise wie auch der Arbeitslöhne sowie die Unmöglichkeit, mit
den bisher ausgeworfenen Mitteln Visitations- und Revisionsreisen in
dem wünschenswerthen Umfange auszuführen und für die Bibliotheken
der Gerichte grössere wissenschaftliche Werke anzukaufen. In den
letzten Jahren bis zum 1. Okt. 1879 trat dann nur noch eine Umstellung
 im Etat ein, indem 1877/78 7500 M. Kosten des Aktenheftens
 von den vermischten Ausgaben auf den Bureaubedürfnissfonds
übertragen wurden.

B. Im Geltungsbereiche des Rheinischen Rechtes.
8 101. Bei den Gerichten im Departement Cöln traten Umzestaltungen
 wie sie die Verordn. v. 2. Jan. 1849 brachte, wie wir