1916 1. Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung.

verminderte sich der Bedarf 1876 durch Auflösung des Obergerichts in
Meppen auf 576600 und 1877/78 durch Wegfall eines Aussterbegehalts
um weitere 300 M. Für Subaltern- und Kanzleipersonal trat dagegen
auch nach der allgemeinen Besoldungsaufbesserung von 1872 ein
wenn auch geringer Mehrbedarf hervor, hauptsächlich (1877/78) durch
Umwandlung einiger Stellen in höher dotirte, Errichtung einer neuen
Stelle und Steigen der Emolumente („Prozentgelder“) der Beamten,
wogegen die Einziehung einer Stelle und Minderbedarf an Entschädigungen
 für Wegfall der Aufrufgebühren eine Reduktion der
Aufwendungen für die Gerichtsvögte zuliess (1877/78). So stellte sich
der Besoldungsbedarf für die Subalternen — einschliesslich des Vorstandes
 des Rechnungsbureaus — seit 1877/78 auf 167770, für die
Gerichtsvögte auf 40620 M. Die Wohnungsgeldzuschüsse stiegen
Jlurch die erwähnten Massnahmen auf 111 672 M.
$ 165, An „Anderen persönlichen Ausgaben‘ wurden 1868
ausgeworfen: 1. „Zur Stellvertretung der Räthe des Ayppellationsgerichtes“
 720 M., 2. „Zur Stellvertretung der Obergerichtsräthe und
Beamten der Kronanwaltschaft“ 5700 M., 3. „Zu extraordinärer Aushülfe
 in Abwesenheits- und Krankheitsfällen der Subaltern- und
Unterbeamten“ 1500 M., 4. „Für Hülfsschreiber“ 49440 M., 5. „Zu
extraordinären Remunerationen und Unterstützungen für Subalternund
 Unterbeamte“ 5 100 M., zusammen also 62460 M. Der zuletzt
genannte Fonds von 5100 M. blieb bis zur Justizreform unverändert.
Der unter No. 2 wurde 1871 auf 2400, der unter No. 4 auf 43500 M.
reduzirt, dagegen der unter No. 3 auf 8700 M. erhöht. Nach dem
neuen Etatsschema wurden 1873 die dergestalt bemessenen Fonds
No. 1 und 2 mit den im vorigen Paragraphen erwähnten 24000 M.
Zulagen für die Kronanwälte zu einem Titel vereinigt, ebenso die
unter No. 3 und 4, diese jedoch unter Verstärkung um 20850 M. zum
Zwecke der Gewährung von Funktionszulagen für die bei der Kronoberanwaltschaft
 und den Kronanwaltschaften beschäftigten Kanzlei-Expedienten
 und -Gehülfen, von höheren Diätensätzen an die Hülfsarbeiter
 im Subalterndienst und von höheren Kopialien sowie behufs
Annahme eines weiteren Gehülfen im Rechnungsbureau. Schon 1874
erfuhr dieser Titel behufs Aufbesserung der Bezüge eine abermalige
Verstärkung von 2100 M., und 1877/78 wurden ihm theils zu gleichartigem
 Zwecke, theils behufs Vermehrung des Personals weitere
3900 M. zugeführt, sodass er nun mit 79050 M. ausgestattet war und
dies bis zur Umgestaltung der Gerichte blieb. Die 24000 M. für die
Beamten der Kronanwaltschaft‘ wurden 1877/78 in einen besonderen
Titel versetzt, der verbleibende Fonds zur Vertretung der Richter etc.
aber von 3120 auf 9720 M. erhöht.
$ 106, In der Höhe der „Sächlichen Ausgaben“ bestand
zwischen den Etats für 1868 und 1879/80 ein sehr geringer Unter“
schied: 69510 zu 72980 M.; doch war inzwischen, 1871. auf Grund der