II. Abschn. (2. Unterabschn.) II Kap. Die Gerichte zweiter Instanz. $$ 105-—109, 1917
wirklichen Ausgaben eine Kürzung auf 65010, 1872 auf 63270 und
1873 auf 60864 M. erfolgt. Letztere 60864 M. wurden 1873 auf zwei
Titel vertheilt, aus deren ersterem, mit 42 000 M. dotirten, die Bureaubedürfnisse,
 Visitations- und Inspektionsreisen und Ausgaben der
Prüfungskommission, aus deren zweitem (18 864 M.) die „vermischten
Ausgaben“ zu bestreiten waren. Im nächsten Jahre wurde eine der
im $ 1083 erwähnten entsprechende Dreitheilung beliebt, wobei ausgeworfen
 wurden für Bureaubedürfnisse 42360, für die Reisen 7200
und für Reinigung, Heizung und sonstige Ausgaben 11118 M. Dieser
letzte Titel wurde indess 1878 aus dem am Schlusse des $ 1038 erwähnten
 Grunde um 1854 M. gekürzt. Dagegen erfuhr 1876 der erste
Titel zu Bibliothekzwecken eine Verstärkung um 1000 M., der zweite
aine solche um 6000 M. für Reisen der Präsidenten ete. der Schwurgerichte
 aus dem bisherigen Kriminalkostenfonds, und im nächsten
Jahre mussten auf Grund der gestiegenen Bedürfnisse alle drei Titel
namhaft, auf 46710, 14700 und 11570 M. verstärkt werden, bei
welchen Ansätzen es nun verblieb.

D. In Frankfurt a. M.
$ 107, Bei dem kleinen Appellationsgericht in Frankfurt a. M.
bewegte sich der Besoldungsbedarf bis 1875 mit ganz geringen
Schwankungen um 69000 M. und stieg 1874 infolge Aufbesserung des
Präsidenten auf rd. 73 700 M., 1875 durch andere Gehaltsaufbesserungen
und Vermehrung der Beamten auf 81750 M., wozu nun 11760 M.
Wohnungsgeldzuschüsse traten. Im Wesentlichen die Anstellung
eines Staatsanwaltsgehülfen 1878/79 war der Anlass, dass seitdem der
Besoldungsbedarf sich auf 85 864 stellte, während die Wohnungsgeldzuschüsse
 aus diesem Anlass auf 12660 M. stiegen.
$ 108, „Andere persönliche Ausgaben“ wurden 1868 nur
600 M. ausgebracht, davon 360 M. für Aushülfe bei Geschäftshäufung,
Abwesenheits- und Krankheitsfällen und 240 M. zur Unterstützuug
von Subaltern- und Unterbeamten. Die erste Post, seit 1873 wie die
letztere je einen Titel bildend, wurde wegen Unzulänglichkeit und
der Nothwendigkeit der Annahme eines Kanzleidiätars für die Staatsanwaltschaft
 1873 auf 2400, dann 1874 auf 2550 und endlich 1876 auf
2700 M., die andere 1876 auf 400 M. erhöht.
$ 109, Sächliche Ausgaben wies der Etat für 1868 auf rund
6677 M. auf, wovon aber 1872 rd. 1841 M. und 1873 rd. 388 M. als
entbehrlich gekürzt wurden. Von den verbleibenden rd. 4449 M.
wurden 1873 zugewiesen dem Titel „Bureaubedürfnisse“ 3 210 und dem
Titel „Vermischte Ausgaben“ rd. 1239 M. Der letztere Titel behielt
in der Folge diese Höhe, abgesehen von nicht nennenswerthen, durch
lie Abrundung bedingten Differenzen, unverändert bei, während der
erstere seit 1876 mit 3790 M. dotirt wurde.