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HT. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

III. Kapitel.
Die Gerichte erster Instanz bis ı. Oktober 1879.
A. Im Geltungsbereiche
der Verordnungen vom 2. Januar 1849 und 26. Juni 1867.

S$ 110, Der Einfluss, den die Verordn. v. 2. Jan. 1849 auf die
Ausgaben für die Untergerichte ausübte, war, da sie die Patrimonialgerichte
 durch staatliche ersetzte, natürlich der umgekehrte wie auf
die Ausgaben für die Obergerichte, eine gewaltige Steigerung der
Ausgaben. Im Jahre 1849 betrugen die Ausgaben für die Untergerichte
 ausserhalb des Rheinischen Rechtsgebietes ausschliesslich
der Kriminalkosten rd. 11749600 M., worunter sich befanden rund
8727 500 M. Besoldungen, 1817200 M. andere persönliche Ausgaben
(„Dispositionsfonds“) und der Rest sächliche Ausgaben; im nächsten
Jahre traten hinzu an Mehrausgaben für Besoldungen der Richter
rd. 2028 500 M., der Subalternen rd. 2284850 M., der Unterbeamten
rd. 729550 M. und der Staatsanwälte 505 500 M. sowie für Dispositionsfonds
 rd. 1436500 M., wogegen im Wesentlichen nur eine Minderausgabe
 von rd. 576 000 M. bei den „Sächlichen Kosten“ zu verzeichnen
war. Die Reform kostete also fast 6,3 Mill. M., abgesehen von der
Steigerung der Kriminalkosten. Allerdings wurden 1851 ea. 327 000 M.
als entbehrlich durch Kürzung verschiedener Posten, davon ca. 70000 M.
für die Staatsanwaltschaften, wieder abgesetzt. Aber 1852 mussten
za. 404500 M. sächliche Ausgaben mehr eingestellt werden, die durch
Ersparnisse bei den persönlichen bis auf rd. 141650 M. wieder eingebracht
 wurden. Nach den Anlagen zum Etat für 1853 beliefen
sich 1852 die
Besoldungen: der Stadtgerichtpräsidenten, Stadt- und Kreisgerichtsdirektoren auf
9391 200, Stadt- und Kreisrichter 5 134 455, Staatsanwälte und Staatsanwaltsgehülfen 459300,
Subalternbeamten (einschliesslich Emolumente) 5147461, Unterbeamten 1722727 M.;
Dispositionsfonds, und zwar die Remunerationen der Abtheilungs- und Gerichtsdeputations-Dirigenten
 auf 62 400, Kassenkuratoren 4050, Hilfsrichter 94 350, Entschädigung
‚rüherer Patrimonialrichter 28 500, Ausgaben für Bureaugehülfen und Hülfsarbeiter 1369245,
Ausgaben für Schreibgehülfen 1 276 962, Pferdeunterhaltungsgelder für Boten 64 755, Unterstützungen
 für Subaltern- und Unterbeamte 42 150, Unterstützungen von Auskultatoren und
and Referendarien polnischer Abkunft, und in Ermangelung solcher Bewerber, für Auskultatoren
 und Referendarien deutscher Abkunft, welche die polnische Sprache erlernen
wollen 3000, persönliche Zulagen für richterliche Beamte deutscher Abkunft, welche der
polnischen Sprache mündlich und schriftlich mächtig sind, für die Dauer ihrer Anstellung
in Posen 6000, Remunerationen für Dolmetscher der polnischen und litthauischen Sprache
7500, Ausgaben für das Bureaupersonal der Staatsanwaltschaft 162 600, Fonds zu Mehrausgaben
 für dasselbe 24000, Ausgaben für Gehülfen der Staatsanwälte 2010 M.; die
sächlichen und vermischten Ausgaben, und zwar bei den Gerichten auf 2 118 705,
für die Staatsanwälte: Bureaukosten 30 060, Diäten und Reisekosten 40500, zu Mehrausgaben
 an Bureaukosten 4500 M.
Als besonders zu Buche schlagend seien aus den im weiteren
Verlaufe der 50er Jahre erfolgten Verstärkungen dieser Positionen