1920 1% Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung.

Jahren bot der Etat der Untergerichte ausserhalb des Cölner Departements
 1859 folgendes Bild:
Besoldungen rd. 15,523 Mill, M., nämlich Präsidenten und Direktoren 993 000, Richter
5.730 660, und zu Lokalzulagen für dieselben in Städten mit über 20 000 Einwohnern 46 800,
sowie als Zulagen für zwei Elbzollrichter 900,. Staatsanwälte und Staatsanwaltsgehülfen
449 100, Häuseradministrationsinspektor 3 600, Bureau- und Kassenbeamte I. Klasse 3 946 479,
desgl. II. Klasse 1709472, Dolmetscherzulagen 150000, Kalkulaturgebühren 423 915, Gefängnissinspektoren
 40950, Gefängnissoberaufseher 36 465, Gefangenwärter 293 133, Boten
ınd Exekutoren 1816 132, Lokalzulagen für Gefängnissoberaufseher, Gefangenwärter, Boten
ınd Exekutoren in Orten mit über 20000 Einwohnern 16500 M.
Dispositionsfonds rd. 3,898 Mill, M. und zwar: Remunerationen der Abtheilungsdirigenten
 62 700, desgl. der Dirigenten der ständigen Gerichtsdeputation 12 900, desgl. der
Kassenkuratoren bei den Stadtgerichten 3 450, für Hülfsrichter 16 350, Entschädigung früherer
Patrimonialrichter 28 500, für Bureau- und Kassengehülfen 1286 400, für Hülfsgefangenwärter
 42606, für Hülfsboten 125040, für Kanzleidiätarien 71 100, für Hülfsschreiber
1590 240, Pferdeunterhaltungsgelder für Boten 130500, Gratifikationen der Salarienkassenbeamten
 und Exekutoren 73 050, Unterstützungen an Subaltern- und Unterbeamte 84 300,
allgemeiner Diätenfonds für Hülfsarbeiter bei ausserordentlicher Geschäftshäufung, Abwesenheits-
 und Krankheitsfällen der etatsmässigen Beamten 162 000, Unterstützungen polnischer
Auskultatoren und Referendarien 3000, Zulagen an des Polnischen mächtige Richter in
Posen 6000, Gehülfen der Staatsanwälte 30000, Bureaupersonal der Staatsanwaltschaft
 159720, zu Mehrausgaben beim allgemeinen Diäten- und beim Kanzleifonds
10500 M.
Sächliche Ausgaben rd. 2,556 Mill. M., davon für die Gerichte 2468391 und für
die Staatsanwälte zu Bureaukosten 27 180, zu Diäten und Reisekosten 60 075 M.

$ 112, Bis zum Jahre 1867 war der Besoldungsbedarf auf
17215 354 M. gestiegen, und zwar für Präsidenten und Direktoren durch
Gehaltsaufbesserung auf 1076400 M., für Richter hauptsächlich durch
Stellenvermehrung auf 6422130 M., für Bureaubeamte I. Klasse aus
demselben Grunde auf 4136738 M. und für solche II. Klasse ebenfalls
aus demselben Grunde auf 2033916 M., für Gefängnissinspektoren
durch Stellenvermehrung auf 45600 M., für Boten und Exekutoren,
deren Zahl vermehrt war, auf 9% 162475 M., die Kalkulaturgebühren
auf 496200 M. und der Dolmetscherfonds auf 21000 M. Die Zahl der
Staatsanwälte, Gefängnissoberaufseher und Gefangenwärter war vermindert,
 sodass der Besoldungsbedarf für sie betrug beziehentlich
150 600 (einschl. 11 400 M. Lokalzulagen in Städten mit über 20000 Einwohnern),
 34275 und 262795 M., und der Häuseradministrationsinspektor
 empfing nur 3000 M. Hinzugekommen war ein Fonds von
16500 M. zur Ausgleichung von Besoldungsverschiedenheiten bei den
Subalternen.
Im nächsten Jahre stieg der Besoldungsaufwand, hauptsächlich
durch Gehaltsaufbesserung der Gefangenwärter, Boten und Exekutoren
 aus dem 1867 im Etat des Finanz-Ministeriums eingestellten
Fonds, um mehr als 570000 M. Vor Allem aber kamen jetzt, bis
zum Jahre 1872 einschliesslich allerdings in besonderen Etatstiteln
 die Ausgaben für die Kreis- und Amtsgerichte im Geltungsbereiche
 der Verordn. v. 26. Juni 1867, d.i. in Schleswig-Holstein und