IT. Abschn. (2. Unterabschn.) Ill. Kap. Die Gerichte erster Instanz. $$ 112—114. 1991

Hessen-Nassau (ausser Frankfurt a. M.) mit fast 3 Mill M. hinzu,
nämlich für Direktoren 72 600, Richter 951814, Accessisten in Nassau
25 200, Staatsanwälte und Staatsanwaltsgehülfen 56700, Sekretäre
i 183 500 (einschl. 648 600 M. Bezügen als Ersatz für die von ihnen
zu beschaffende Bureau- und Schreibhülfe), Rendanten 27 600, Kassenkontroleure
 und Sportelrevisoren 22500, Gefängnissinspektoren 16 650,
Gefangenwärter 28650, Boten und Exekutoren 338775 M. und zur
Entschädigung der übernommenen Beamten bei Fixirung der von
ihnen früher bezogenen Emolumente 270000 M.
In den nächsten Jahren bis zur allgemeinen Besoldungsaufbesserung
 von 1872 stieg der Besoldungsbedarf für die alten Landes-‚heile
 auf 18809814 M., während er für die neuen zunächst 1869 auf
mehr als 3 Mill. stieg, 1871 aber auf 2,49 Mill. herabgesetzt wurde.
Die Ausgabesteigerung in den alten Landestheilen war eine Folge von
Vermehrung der Richterstellen und der Gehaltsaufbesserung der
Subalternen, während der Minderbedarf für die neuen Landestheile
überwiegend mit 648600 M. nur ein scheinbarer war: es wurden
nämlich 1871 die Sekretariatsgebühren zur Staatskasse eingezogen
und den Subalternen die Verpflichtung zur Stellung der Bureau- und
Schreibhülfe abgenommen, sodass von jenen 648 600 M. 498000 zur
Annahme von Bureau- und Schreibgehülfen bei den Gerichten in die
„anderen persönlichen Ausgaben“ und 150600 M. bei den sächlichen
Ausgaben eingestellt wurden.

S$ 313. Die allgemeine Besoldungsauf besserung von 1872 bean-Spruchte
 für die Stadt-, Kreis- und Amtsgerichte im Geltungsbereich
der Verordnungen v. 2. Jan. 1849 und 26. Juni 1867 für Präsidenten
und Direktoren 264 900, für die Richter und die neuvorpommerschen
Hypothekenamtsvorsteher 2494200, für Staatsanwälte und Staats-Anwaltsgehülfen
 148200, für Bureaubeamte (einschl. des Häuser-Administrationsinspektors)
 1229475, für Kanzlisten 47 700, für
Gefängnissbeamte mit Ausschluss der Gefangenwärter 92 185, für
Boten, Exekutoren und Gefangenwärter 416655 M. Diese Beträge
zingen 1873 aus dem allgemeinen Fonds des Finanz-Ministeriums auf
den Justizetat über, und es kamen noch namhafte Beträge für neue
Stellen und für einzelne nachträgliche Gehaltsaufbesserungen, allerdings
 unter Einziehung des Fonds für Gratifikationen an die Kassenbeamten
 und Exekutoren, hinzu, ebenso die Besoldungen für das Kreisgericht
 Hechingen (ca. 109000 M.), sodass sich der Besoldungsbedarf,
der nunmehr getrennt für das Stadtgericht Berlin einerseits und für
die anderen Gerichte I. Instanz andererseits nachgewiesen wurde, auf
25 665 801 M. stellte.

$ 114. Von dieser Summe von 25 665801 M. (Etatskap. 79) benspruchte
 das Stadtgericht Berlin allein 1520220 M. (Tit. 1:
Präsidenten, Direktoren und Richter 594600, Tit. 2: Staatsanwälte