1929 IM. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

und Staatsanwaltsgehülfen 34800, Tit. 3: Subalterne 583 650, Tit. 4:
Kanzlisten 94650 und Tit. 5: Kastellane, Boten und Exekutoren
212520 M.), und die rasche Entwicklung Berlins führte in der Folgezeit
 natürlich dahin, dass der Besoldungsbedarf für sein Stadtgericht
in einem ungleich stärkeren Verhältniss stieg, als derjenige für die
übrigen Untergerichte. Ausser 1877/78 und 1879/80 verging bis zur
Gerichtsorganisation kein Jahr ohne namhafte Mehrforderungen
für dasselbe: es wurden bewilligt 1874 zur Umwandlung von
15 Assistenten- in Sekretärstellen 14700, für 13 neue Kanzlistenstellen
— allerdings gegen Wegfall von Diätarienstellen — 24450 und zur
Erhöhung der Funktionszulagen der Exekutoren von 150 auf 300 M.
12000 M., 1875 für 18 neue Richterstellen 70200 und für 6 neue
Exekutorenstellen 8 280 M., während die Lokalzulagen der Staatsanwälte
 mit 2400 M. nur aus den „anderen persönlichen Ausgaben“
auf den Besoldungstitel übertragen wurden, 1876 10 neue Richterstellen
 39000 M., zur Gehaltserhöhung für den ersten Staatsanwalt
600, für 6 neue Staatsanwälte 20700 — unter Kürzung des Fonds
für Gehülfen der Staatsanwaltschaft um 9050 M. —, für Lokalzulagen
an die Staatsanwälte 5100, für 7 Sekretär- und 4 Assistentenstellen
27 300, an Kalkulaturgebühren Mehransatz 5 000 M., für 8 Boten- und
5 Exekutorenstellen 15540 M., und 1878/79 behufs Unwandlung von
20 Boten- in Exekutorenstellen die Funktionsznlagen mit 6000 M.
So stellte sich bei der Gerichtsorganisation der Besoldungsbedarf für
das Berliner Stadtgericht in seinen 5 Titeln auf beziehentlich 703 800,
53600, 630650, 119100 und 254340, zusammen 1771490 M. oder
L6'/, Proz. mehr als 1878.
$ 115, Bei den übrigen Untergerichten der sämmtlichen
Appellationsgerichtsbezirke mit Ausschluss von Cöln, Celle und
Frankfurt a. M. betrug die Steigerung der Besoldungsetats ausschliesslich
 derjenigen der späteren „besonderen“ Gefängnisse von 1873 bis
1879/80 nur 490 343 M. (von 24 076686 auf 24 567 029 M.), d. i. nur reichlich
 2 Proz. Vorzugsweise beruhte auch sie auf der Schaffung neuer
Stellen. Für die Präsidenten und Direktoren stiegen die Ausgaben
So gut wie gar nicht, von 1388269 auf 1391004 M., für die Richter
auch nur von 9725516 auf 9739 987 M., weil einige neue Stellen errichtet
 wurden, für die Staatsanwälte, deren Zahl um 11 vermehrt
wurde, von 613800 auf 653 400 M., für Bureaubeamte, die auch nur
sehr wenig vermehrt wurden, deren mehr aber infolge des Wachsthums
 der grösseren Städte in den Genuss der für diese vorgesehenen
höheren Besoldungen gelangten, von 8 209539 auf 8507 137 M., für die
Kanzlisten aus gleichen Gründen nur von 319100 auf 419250 M., für
die um 10 Inspektoren und 1 Sekretär vermehrten und um 1 Oberaufseher
 verminderten mittleren Gefängnissbeamten dagegen von
124680 auf 147120 M., während die Ausgaben für die Unterbeamten
bei ihrer relativ geringen Stellenvermehrung nur um noch nicht