II. Abschn, (2. Unterabschn.) III. Kap. Die Gerichte erster Instanz. $$ 115—117. 19923

3 Proz., von 3604762 auf 3709022 M. sich erhöhten. In der Hauptsache
 entstanden die Mehrausgaben in den Jahren 1874, wo insbesondere
 für Subalternbeamte 172243 und für Kanzlisten 12 800 M.,
1876, wo für Richter 31 914, für Staatsanwälte 13 800, für Subalterne
26 488, für mittlere Gefängnissbeamte 3900 und für Unterbeamte
25 095 M., 1877/78, wo für Richter 24 570, für Staatsanwälte 4800, für
Subalterne 50591, für mittlere Gefängnissbeamte 4820 und für
Unterbeamte 215837, 1878/79, wo für Präsidenten 5 115, für Staatsanwälte
 10200, für Subalterne 18910, für mittlere Gefängnissbeamte
6975 und für Unterbeamte 15647 M., und auch noch 1879/80, wo noch
für Richter 2700, für Subalterne 7 350, für Kanzlisten 150, für mittlere
Gefängnissbeamte 2580 und für Unterbeamte 11710 M. gegen das
Vorjahr mehr bewilligt wurden. Namhafte Minderausgaben waren
dagegen nur zu verzeichnen 1875 bei den Richtern mit 33642 M.
hauptsächlich durch wegfallende Aussterbegehälter, 1876 mit 5100 M.
in der Hauptsache durch Wegfall des Direktors eines aufgelösten
Kreisgerichts, 1877/78 mit 6 000 M. aus analogem Grunde, und 1878/79
mit 9570 M. wegen Erledigung von Aussterbegehältern von Richtern.

S$ 116, Die Wohnungsgeldzuschüsse: stiegen infolge der
Stellenvermehrungen einschliesslich der nicht besonders ausgebrachten
für das Berliner Stadtgericht und für die besonderen Gefängnisse von
3282 336 M. 1875 auf 3404734 M. 1879/80.
$ 117. Die früher „Dispositionsfonds“ genannten „anderen
persönlichen Ausgaben‘‘ bezifferten sich 1867 für die alten
Landestheile auf 4838 694 M., hatten also in 8 Jahren um nahezu
1 Mill. M. oder ca. 25 Proz. zugenommen. Ungefähr 2/, dieses
Mehrbedarfs entfiel auf die Fonds für Bureau- und Kassengehülfen
(1553 010 gegen 1286 400 M.) und für Hülfsschreiber (1 956 090 gegen
1590240 M. 1859), in denen nun freilich die Mittel für das Bureaupersonal
 der Staatsanwaltschaft enthalten waren. Von den übrigen
Fonds waren insbesondere derjenige für Gratifikationen an die
Salarienkassen-Rendanten und Exekutoren (von 78050 auf 229 350 M.),
der allgemeine Diätenfonds (von 162000 auf 192000 M.), der Fonds
zu Mehrausgaben bei diesem und dem Kanzleifonds (von 10500 auf
(5000 M.), derjenige von Kanzleidiätarien (von 71100 auf 92700 M.)
und der Unterstützungsfonds (von 84300 auf 228000 M.) gestiegen,
und ein neuer, 1867 mit 151 005 M. dotirter Fonds war auf Grund der
allgemeinen Verfügung v. 9. Okt. 1860 (J.-M.-Bl. S. 386) zu Remunerationen
 für die Gefängnissbeamten und zur Verstärkung der Unterstützungsfonds
 für Kinder verstorbener Justizbeamten resp. des
V. Frankenberg’schen Stiftungsfonds in der Provinz Posen aus dem
Arbeitsverdienst der Gefangenen gebildet worden (vgl. oben $ 64).
Andererseits waren 1867 erheblich geringere Mittel wie 1859 aus-Zesetizt
 für Hülfsgefangenwärter (14382 gegen 42606 M.), Hülfsboten