1924 . HIT. Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung.

(83.277 gegen 125040 M.), da deren Zahl theils wegen Vermehrung
etatsmässiger Stellen, theils wegen Entbehrlichkeit vermindert war.
Dafür waren aber auch einige kleinere Positionen für Remunerationen
mit zusammen ca. 4500 M. neu hinzugekommen. Die Fonds für
Bureau- und Kassengehülfen, Hülfsgefangenwärter, Hülfsboten,
Kanzleidiätarien und Hülfsschreiber und der allgemeine Diätenfonds
erfuhren in den nächsten Jahren bis 1872 weitere sehr erhebliche Verstärkungen,
 auf beziehentlich 1861500, 21162, 136 227, 108 150,
2141180 und 287 000 M., sodass insbesondere hierdurch der Gesammtbedarf
 an „anderen persönlichen Ausgaben“ einschliesslich 4200 M. zu
Remunerationen für Hülfsbeamte des Strafgefängnisses bei Berlin sieh
1872 auf 5472080 M. stellte.
Für die Untergerichte in Schleswig-Holstein und Hessen-Nassau
sah der Etat für 1868 vor zu Remunerationen der Abtheilungsdirigenten
 3 600, zu solchen des Dirigenten der Gerichtsdeputation in
Schmalkalden 300, für Gehülfen der Staatsanwälte 3 450, zur Annahme
von Bureaubeamten der Staatsanwaltschaft 11 4830, für Lohnschreiber
derselben 5580, für Gehülfen im Unterbeamtendienst 65 250, zu extraordinären
 Remunerationen und Unterstützungen 925 350, als allgemeinen
Diätenfonds 16 500 und Hebegebühren der Sekretäre 33 900, zusammen
1658320 M. Durch die Uebernahme der Beschaffung von Bureau- und
Schreibhülfe auf den Staat (vgl. oben 8 112) stieg der Bedarf 1871
mit einem Schlage um 498 000 M., sodass er sich, da auch Entschädigungen
 für ehemalige Patrimonialrichter in Schleswig-Holstein hinzukamen,
 1872 auf 635 829 M. stellte.
Gleichzeitig mit der Vereinigung der Fonds für die alten und die
neuen Landestheile 1873 erfuhren dieselben zum Theil sehr starke Erhöhungen,
 sodass sie sich im Ganzen einschliesslich der für die besonderen
 Gefängnisse bestimmten Mittel auf 7103 650 M. stellten. Das
Mehr bestand vorzugsweise in 15150 M. vom Gehaltsaufbesserungsfonds
 des Finanz-Ministeriums übernommenen Lokalzulagen, 8029 M.
zur Entschädigung an Sekretäre und Unterbeamte der neuen Landestheile
 für frühere Dienstbezüge, in 682404 M. hauptsächlich zur Eraöhung
 der Diäten der Bureaugehülfen . und Hülfsgefangenwärter, in
16 245 M. Mehrbetrag der Kalkulaturgebühren, 14829 M, zur Erhöhung
des Remunerationsfonds für die (Gefängnissbeamten, 100770 M. zur
Verstärkung des Remunerations- und Unterstützungs- und 52620 M.
zu derjenigen des allgemeinen Diätenfonds.
Die Gruppirung im Etat. (Kap. 79) war nun folgende:
Tit. 14: Lokal- und Funktionszulagen 25275 M.; Tit 15: zur Remunerirung der
Dirigenten der Abtheilungen und Gerichtsdeputation, der Kassenkuratoren, der die Geschäfte
der freiwilligen Gerichtsbarkeit besorgenden Richter des Berliner Stadtgerichts, des dortigen
Fabrikenrichters, des Auditeurs und Aktuars in Mainz als Verwalter der Civilgerichtsbarkeit
daselbst und eines Universitäts-Professors in Halle als Mitarbeiter beim dortigen Kreisgericht
 93390 M.; Tit. 16: zur Entschädigung früherer Patrimonialrichter und anderer
Beamten der neuen Landestheile für frühere Bezüge 48928 M.:; Tit. 17: die früher er-