II. Abschn. (2, Unterabschn.) II, Kap. Die Gerichte erster Instanz. $ 118. 19925

wähnten Zulagen an deutsche Richter in Posen 9000 M.; Tit. 18: Gehülfen der Staatsanwaltschaft
 31050 M.; Tit, 19. zur Remunerirung von Hülfsarbeitern im Bureau-, Kanzleiand
 Unterbeamtendienst und (51000 M.) von Dolmetschern 552 305 M.; Tit. 20: einige
Remunerationen für Kassengeschäfte 35 499 M.: "it, 21: Kalkulaturgebühren nicht etatsmässig
 angestellter Kalkulatoren 422005 M,; Tit. 22: der Remunerationsfonds für die
Gefängnissbeamten 179910 M ; Tit. 23: der allgemeine Remunerations- und Unterstützungsfonds
 für Subaltern- und Unterbeamte 354 570 M.; Tit. 24: der allgemeine Diätenfonds
381 120 M.

$ 118, Von diesen Titeln erfuhren in den weiteren 6 J ahren bis zur
Umgestaltung der Gerichte die meisten noch vielfache Aenderungen
ihrer Dotation. Dem Tit. 14 traten 1874 1800 M. neue Lokal- und
Funktionszulagen hinzu. 1875 aber wurden die sämmtlichen Lokalzulagen
 mit 14775 M. auf die Besoldungstitel übertragen, worauf der
Titel indess schon 1876 wieder um 10750 M. für Funktionszulagen und
Remunerationen für Beamte des Plötzenseeer Gefängnisses verstärkt
wurde. 1878/79 endlich wurden 2700 M. Funktionszulagen von Ge-(ängnissinspektoren
 auf die Besoldungstitel übertragen. Der Tit. 15
hat nur Verminderungen erfahren, 1875 um 1290, 1876 um 450 und
1878/79 um 300 M., weil die Voraussetzungen für Gewährung der
Remunerationen wegfielen, ebenso Tit. 16 wegen Ausscheidens von
Entschädigungsberechtigten 1875 um 2760 M., 1877/78 um 138835
ınd 1878/79 um 6300 M. Alljährlich stieg die Dotation des Hülfsarbeiter-
 und Dolmetscherfonds, Tit, 19, 1874 um 296271, 1875 um
L02 510, 1876 um 64434, 1877/78 um 91 340, 1878/79 um 124180 und
[1879/80 um 4050 M., weil einmal sich die Geschäfte fortgesetzt vermMehrten,
 sodann 1874 die Bezüge erhöht wurden. Dagegen erfuhr der
Fit. 20 in den Etats für 1874 und 1876 Verminderungen um 436, 2450
und 2600 M., weil die Hebegebühren eine geringere Fraktion ergaben,
1877/78 aber eine Erhöhung um 1910 M., einmal wegen höherer
Fraktion, namentlich aber wegen Hinzutretens von Tantitmen an
Beamte in Lauenburg. Auch der Tit. 21 (Kalkulaturgebühren) wurde,
hauptsächlich wegen der verschiedenen Fraktionsergebnisse der Vor-Jahre,
 1876 auch wegen der neuen Vormundschaftsordnung, bald höher,
dald niedriger angesetzt (1874: — 456, 1875: + 760, 1876: — 17620,
1877/78: — 3210, 1878/79: + 9080 M.). Der Remunerationsfonds der
Gefängnissbeamten, "it. 22, erfuhr 1874 eine geringfügige Kürzung um
285 M., in den vier nächsten Jahren aber Erhöhungen von 10000,
20 930, 6075 und 34180 M. Der allgemeine Remunerations- und
Unterstützungsfonds, Tit. 25, wurde ‘drei Jahre hintereinander, 1875,
1876 und 1877/78 verstärkt, und zwar um 19500, 1000 und 750 M.,
das erste Mal zu Gunsten der seit 1851 nicht mehr aufgebesserten
Kalkulatoren für Bearbeitung der Offizial- und Armensachen und zu
Gunsten der Beamten des Berliner Stadtgerichts, das zweite Mal für
lie neuen Gefängniss-, das letzte Mal für die Lauenburgischen Beamten.
Dass der allgemeine Diätenfonds, Tit. 24, wiederholter . Verstärkungen,
1874 um 24000 und 1878/79 um 7500 M., bedurfte, ist in Anbetracht
Schwarz u, Strutz, Staatshaushalt und Finanzen Preussens. IL 1929