1926 HIT Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

der Geschäftszunahme nicht verwunderlich, eher, dass er in der
Zwischenzeit 1876 um 4920 M. gekürzt wurde; es geschah dies indessen
nur, weil dieser Betrag behufs Erhöhung des Hülfsarbeiterfonds, Tit. 19,
des Berliner Stadtgerichts dorthin übertragen wurde.
So ergab sich denn bei der Justizreform ein Bedarf von 20 350 M.
bei Tit. 14, 93450 M. bei Tit. 15, 27819 M. bei Tit. 16, 9000 M. bei
Tit. 17, 22000 M. bei Tit. 18, 6205788 M. bei Tit. 19, 322833 M. bei
Tit. 20, 410 450 M. bei Tit. 21, 250810 M. bei Tit. 22, 375820 M. bei Tit. 23,
407 700 M. bei Tit. 24, insgesammt also ein solcher von 7855420 M.
S 119, Die sächlichen Ausgaben hatten von 1859 bis 1867
in den alten Landestheilen verhältnissmässig nicht sehr stark zugenommen,
 von 2555646 auf 2773 560 M.; ihr Ansatz beruhte auf den
wirklichen Durchschnittsausgaben der jeweiligen drei Vorjahre. Auf
Grund gleicher Fraktionsrechnung gelangte man schliesslich 1872 zu
einem Ansatz von 2890200 M. Für die neuen Landestheile wurden
1868 217 646 M. ausgeworfen. Damit hatte man aber den Bedarf unterschätzt,
 sodass 1870: 15 004, 1871: 31530 M. zugelegt werden mussten;
ausserdem wurden, wie früher erwähnt, 1871 bei Beseitigung der Verpflichtung
 der Sekretäre, die Bureau- und Schreibhülfe zu beschaffen,
150600 M. zur weiteren Verstärkung der Bureaubedürfnissfonds eingestellt.
 Gleichwohl mussten 1872 dem Fonds schon wieder, hauptsächlich
 für Heizungskosten und Miethen, 9000 M. zugeführt werden,
sodass er sich nun auf insgesammt 423780 M. belief.
Im Etat für 1873 wurden, gemeinsam für alte und neue Landestheile,
 vier Titel gebildet: Tit. 25, mit 2687 400 M. dotirt, zu Bureaubedürfnissen
 der Gerichte und Bureaukosten der Staatsanwälte, Tit. 26,
309630 M., zu den Kosten der Revisionsreisen der Direktoren, für Abhaltung
 der Sitzungen der periodischen Gerichtsdeputationen und der
Gerichtstage, zu Diäten und Reisekosten der Staatsanwälte, für Wahrnehmung
 der Audienztermine und zu Reisekosten der Geschworenen,
Tit. 27, 162120 M., Pferdeunterhaltungskosten der Boten, und Tit. 28,
369093 M., für Aktentransport, Aktenheften, Reinigung und Heizung
der Geschäftsräume, zu Miethsentschädigungen für die Gefängnissbeamten
 und zu sonstigen Ausgaben. Geschäftsvermehrung und Preissteigerungen
 nöthigten dazu, den ersten Titel 1875 um 12728 M. zu
verstärken. Dieselben Gründe und die Nothwendigkeit, die Bibliotheken
der Gerichte I, Instanz besser auszustatten, gaben Anlass, schon 1876
ihm weitere 142117 M. zuzuführen. Auch jetzt unzulänglich, wurde
er, da nun die Kosten für die Lauenburger Gerichte hinzutraten und
die Kosten des Aktenheftens von Tit. 28 hierher übernommen wurden,
1887/88 um weitere 68275 M. höher dotirt, und 1878/79 musste er,
weil unzulänglich, nochmals um 77000 M. verstärkt werden. Der
zweite, Reisekostentitel erfuhr wegen Erhöhung der Tagegelder und
Reisekosten nach dem Ges. v. 24. März 18783 1875 eine Verstärkung
um 113739 M. und im nächsten Jahre um weitere 100001 M.: auch