IL. Abschn. (2. Hauptabschn.). III. Kap. Die Gerichte erster Instanz. $$ 119, 120. 1997

jetzt nicht zureichend, erhielt er 1877/78 weitere 95800 und 1878/79
37000 M. Die Pferdeunterhaltungskosten wurden 1875 für zwei
Berliner berittene Exekutoren von je 600 auf 900 M. erhöht. Bedeutsamer
 war, dass 1876 die Zehrungskosten der Boten und Exekutoren
aus dem Fonds zu baaren Auslagen auf Kap. 79 Tit. 27 übertragen
wurden. Desshalb und wegen seiner bisherigen Insuffizirung erschien
letzterer 1876 mit 679295 M., im nächsten Etat aber hauptsächlich
wegen Erhöhung der 540 M. betragenden Pferdeunterhaltungsgelder
auf 600 M. mit einem noch 18865 M. höheren Betrage, von dem aber
1878/79 5000 M. als entbehrlich wieder abgesetzt wurden. Der letzte
Titel des Kap. 79 wurde 1875 um 22080 M. gekürzt, da, wie früher
erwähnt, die Kosten der Reinigung der Schornsteine allgemein auf die
Gebäude-Unterhaltungsfonds übernommen wurden: 1876 aber wurde er
wegen höherer Arbeitslöhne und Miethsentschädigungen wiederum um
38027 M. verstärkt. Trotzdem ihm sodann im nächsten Jahre die
Kosten des Aktenheftens abgenommen wurden, mussten ihm doch
seiner Insuffizierung wegen damals weitere 76175 M., und 1878/79
nochmals 79000 M. zugeführt werden.
So stellten sich 1879/80 die sächlichen Ausgaben vor der Reform
in Tit. 25 auf 2987520, in Tit. 26 auf 656170, in Tit. 27 auf 693 160
und in Tit. 28 auf 540 215, zusammen also auf 4877 065 M.

B. Rheinische Friedens- und Handelsgerichte.

$ 120, Da ein grosser, und zwar der schwierigere Theil der
Prozesse in erster Instanz im Departement Cöln in den Händen der
Landgerichte lag, konnte die Zahl der Beamten der Friedens- und
Handelsgerichte eine im Verhältniss zu derjenigen der Beamten der
Stadt- und Kreisgerichte der anderen Provinzen weit geringere sein,
und war demgemäss auch der Geldbedarf für die Friedens- und
Handelsgerichte vergleichsweise gering. Im Jahre 1849 betrugen die
Bezüge der Richter 235 000, die der Subalternen 248 147 und die sächlichen
 Ausgaben — etatsmässige Unterbeamten waren nicht vorhanden
 — 36439 M. Selbst 10 Jahre später waren an Gehalt und
Emolumenten für die Friedensrichter nur 241 491 und für die Friedens-Zerichtsschreiber
 und Handelsgerichtssekretäre nur 2584926 M. auszugeben.
 Dazu trat allerdings 1859 noch ein Fonds von 17850 M. zu
Zulagen für Friedensrichter und Gerichtsschreiber und seit 1851, von
den Dispositionsfonds der Obergerichte abgezweigt, unter „Andere
persönliche Ausgaben“ ein solcher von 2010 M. für Hülfsarbeiter.
Die sächlichen Ausgaben für Schreibmaterialien u. s, w. bezifferte der
Etat für 1859 auch nur auf 39255 M. Erheblicher war die Ausgabe-Steigerung
 in den 60er Jahren. Abgesehen davon, dass die Zahl der
Friedensrichter und -Gerichtsschreiber um je 3, die der Handels-Zerichtssekretäre
 um 1 vermehrt wurde, verdoppelten sich die ja keine
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