1928 IIT, Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

effektive Belastung des Fiskus bildenden Emolumente nahezu, sodass
sie sich 1869 zu den Fixa etwa verhielten bei den Richtern wie 35: 67,
bei den Subalternen wie 104 :33, während 1859 die Verhältnisse wie
18:63 und 56:30 standen. So beliefen sich 1869 die Bezüge jener auf
309870, dieser auf 410100 M. Der Zulagefonds war schon 1861 mit
den Besoldungs- und Emolumentenfonds vereinigt worden. Dagegen
traten zu den 410100 M. in Folge der Abtretung von Meisenheim von
Hessen an Preussen 1 971 M. hinzu zur Fortgewährung der an Gerichtsschreiber
 und Gerichts-Kanzleikopisten bei dem vormaligen dortigen
Justiz-Oberamt bewilligten Gehälter. Der Hülfsarbeiterfonds von 2010 M.
war unverändert geblieben, dagegen der Betrag der sächlichen Ausgaben
 dem gesteigerten Bedürfniss entsprechend auf 45534 M. gestiegen.
 Für 1871 wurde der Hülfsarbeiterfonds, da er seit längerer
Zeit ständig überschritten war, auf 3 300, die sächliche Ausgabe nach
der dreijährigen Fraktion auf 46 914 M. erhöht, welche letztere Summe
sodann 1872 auf 46 890 M. abgerundet wurde.
$ 121. Die allgemeine Besoldungsaufbesserung von 1872 erstreckte
 sich auch auf die Beamten der Friedens- und Handelsgerichte,
sodass 1873 aus den Fonds des Finanzministeriums für die Richter
105 000, für die Subalternen 43350 M. übernommen wurden. Dazu
ergab sich für jene ein Mehrbetrag von 4530 M. an Emolumenten, für
diese ein solcher von 1200 M., wogegen freilich 720 M. Aussterbegehalt
 eines Richters wegfielen und die sächlichen Ausgaben auf
44 445 M. — durch Uebertragung von 1200 M. auf die Landgerichte
und von 2100 M. Reparaturkosten auf den Baufonds gegen Verstärkung
 um 855 M. für laufende Bedürfnisse — reduzirt wurden. Im
nächsten Jahre verminderte sich der Ansatz der Emolumente für die
Richter um 120 M., während er sich für die Gerichtsschreiber um
2100 M. steigerte und die nunmehr drei sächlichen Titel, Kap. 82
Tit. 4 Bureaubedürfnisse 28845, Tit. 5 Kosten der periodischen Gerichtssitzungen
 3600 und Tit. 6 Reinigung und Heizung der Geschäftssäume
 und sonstige Ausgaben um beziehentlich 1470, 305 und 180 M.
erhöht wurden. Die weitaus bedeutendste Vermehrung der Ausgaben
erfolgte aber 1875 durch den Hinzutritt der Wohnun gsgeldzuschüsse
 mit 87 984 M. Ausserdem erhielten von nun an die Friedensrichter
 und Friedensgerichtsschreiber statt den noch aus alter Zeit
stammenden niedrigen Pauschquanta für die periodischen Gerichtssitzungen
 die vollen gesetzlichen Reisekosten und Tagegelder, was den
Tit. 5 mit 7814 M. belastete, während der Tit. 6 durch Uebergang der
Schornstein-Reinigungskosten auf den Gebäude-Unterhaltungsfonds
um 2580 M. entlastet wurde. Je zur Hälfte durch die Gebühren der
Handelsgerichts-Sekretäre für Führung der Zeichenregister und durch
die vom Tit. 6 übernommene Remuneration eines Kastellans wurden
im nächsten Jahr die „anderen persönlichen Ausgaben“ um 1800 M.
erhöht; dagegen wurden von den Bureaukosten 2548 M. auf die Land-