IL. Abschn. (2. Unterabschn.). IIL Kap. Die Gerichte erster Instanz, $$ 121, 122. 1999

gerichte übertragen. Der Tit. 6 bedurfte eines Mehrbetrags von
2580 M., von dem indess 900 M. durch den Uebergang der erwähnten
Remuneration des Kastellans auf Tit. 3 gedeckt wurden, sodass seine
sffektive Verstärkung nur 1680 M. betrug. Auch der Etat für 1877/78
brachte erhebliche Aenderungen. Zwar wurde ein Friedensgericht
aufgelöst; aber dieser Umstand verminderte nur die Wohnungsgeldzuschüsse
 um 636 M., während das Steigen der Emolumente Anlass
gab, bei den Besoldungen der Richter 2860 und bei denen der Gerichtsschreiber
 sogar 32 200 M. mehr auszubringen. Die anderen persönlichen
 Ausgaben mussten für Hülfsarbeiter um 2500 und zur
Erhöhung der Remunerirung des schon erwähnten Kastellans um 150,
der Bureaukostentitel, theils um die den Richtern gewährten Bureaukosten-Pauschquanta
 von je 90—210 auf 120—300 M. erhöhen zu
können, theils wegen Unzulänglichkeit der Bureaukosten des Aachener
Handelsgerichts, namentlich aber wegen höherer Miethsausgaben um
30 723 M. höher angesetzt werden, wogegen bei Tit. 5 72 und bei 'Tit. 6
2545 M. als entbehrlich abgesetzt wurden. Schliesslich wurden noch
unmittelbar vor der Gerichtsreorganisation im Etat für 1879/80 in Folge
der Revision der Servisklasseneintheilung an Wohnungsgeldzuschüssen
2584 M. mehr erforderlich, sodass sich 1879/80 der Gesammtbedarf für
die Friedens- und Handelsgerichte auf 1087654 M. stellte, wovon
entfielen auf Richterbesoldungen 422 140, Subalterne 448 950, Wohnungszeldzuschüsse
 89982, andere persönliche Ausgaben 7750, die drei
sächlichen Titel 58 490. 11657 und 87835 M.

C. Amtsgerichte in Hannover.
$ 122. Auch im Bereiche des Appellationsgerichtes Celle befand
sich ja die Rechtsprechung erster Instanz zum Theil in den Händen
der Obergerichte. Aber die Zuständigkeit der Amtsgerichte war doch
eine eine erheblich weitere, als die der rheinischen Friedensgerichte.
Infolgedessen waren denn auch die Aufwendungen für jene weit höher
als für diese. Soweit sie in Besoldungen bestanden, bildeten sie,
ıbgesehen von den hier nicht berücksichtigten für das Gefängniss im
Steinthorfelde bis 1872 in den Erläuterungen zum Etat 4 Positionen —
Richter, Aktuare, Gerichtsvögte, Gerichtsdiener und Gefangenwärter —
and seit 1873 die drei ersten Titel des den Hannoverschen Amts-Zerichten
 gewidmeten Etatskapitels 80 — Tit. 1 Richter, Tit. 2 Aktuare,
Tit. 3 Gerichtsvögte, Gerichtsdiener und Gefangenwärter.
Die Besoldungen der Amtsrichter einschliesslich 27660 M.
Prozentgeldern für Erhebung und Verrechnung der Gebühren beanspruchten
 1868 und 1870 gleichmässig alljährlich 912060 M. Dann
Stiegen zwar die Prozentgelder; aber andererseits konnten Stellen ein-Zezogen
 werden und gelangten Aussterbegehälter zur Erledigung,
Sodass 1871 23700 und 1872 6600 M. abgesetzt wurden. Infolge der
allgemeinen Besoldungsaufbesserung und Errichtung eines neuen