1980 11T. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

Amtsgerichtes wurden 1873 trotz Erledigung von 4200 M. Aussterbegehältern
 19500 M. mehr erforderlich, im Ganzen.903 870 M., wovon
900 M. 1875 abgesetzt wurden, während 1877/78 die Prozentgelder
um 4420 M. höher eingestellt werden mussten.
Die Aktuare bezogen 1868 208077 M. Fixa und 212250 M.
Schreibgebühren. Von jenen kamen zwar 1871 631 M. Aussterbegehalt
 zur Erledigung; aber schon 1872 wurden die Gehälter der
Aktuare so erhöht, dass sie 259046 M. ausmachten, während gleichzeitig
 sich die Schreibgebühren nach dreijähriger Fraktion auf
243 990 M. stellten. Dafür ging die allgemeine Besoldungsaufbesserung
an den Aktuaren vorüher, und es war deshalb 1873 nur für einen
neuen Aktuar die Besoldung mit — infolge Erledigung eines Aussterbegehaltes
 nur — 1392 M. mehr vorzusehen. Aber schon 1874
musste man sich zu einer abermaligen Gehaltsaufbesserung für die
Aktuare entschliessen, die eine Mehrausgabe von 831690 M. zur Folge
hatte. Neben einer geringfügigen — um 300 M. — 1875 erfuhr dann
der Titel 1877/78 eine namhafte Erhöhung, um 11 910 M., wegen Neuanstellung
 von Beamten und höherer Fraktion der Schreibgebühren,
sodass er sich seitdem auf 548 328 M. stellte.
Die Gerichtsvögte, Gerichtsdiener und Gefangenwärter
bezogen 1879/80 an Gehalt und Emolumenten 645990 M. gegen
606 035 M. im Jahre 1868. In den Jahren 1870 und 1871 war zwar
durch Verminderung der Stellen auch eine solche der Ausgaben
möglich gewesen. Aber 1872 mussten für Emolumente rd. 47 000 M.
und zur Ergänzung der Normalgehälter ca, 6200 M. mehr eingestellt
werden, und die allgemeine Besoldungsaufbesserung sowie eine weitere
1873 beanspruchten 17490 M. Andererseits konnten die Emolumente
1874 um rd. 19800 und 1877/78 um 7470 M. niedriger veranschlagt
werden. Dazu kamen im Laufe der Jahre einige geringere Mehrand
 Minderausgaben, sodass sich schliesslich seit 1877/78 der Gesammtbedarf
 von 645 990 M. ergab.
Die Wohnungsgeldzuschüsse betrugen 1875 bis 1876 173304 M.
1877/78 und 1878/79 176 304 und 1879/80 179944 M.; die Steigerungen
beruhten in der Schaffung neuer Stellen und der anderen Servisklasseneintheilung.

$ 123, Die „anderen persönlichen Ausgaben“ bestanden 1868
aus 1. 30000 M. für Gehülfen der Kronanwaltschaft, 2. 27000 M. als
allgemeiner Diätenfonds für zeitweilige. Hülfsarbeiter, 3. 20460 M.
für Hülfsgefangenwärter und 4. 15800 M. Remunerations- und
Unterstützungsfonds, Die drei ersten Fonds wurden aber bald als zu
reichlich bemessen erheblich reduzirt, der erste 1871 auf die Hälfte,
der zweite 1870 auf 24000 und im nächsten Jahre auf 18000 M., der
dritte 1871 auf 15000 M. Dagegen wurde 1870 ein wie in anderen
Landestheilen aus dem Arbeitsverdienst der Gefangenen gespeister
Fonds von 1800 M. zu Remunerationen der Gefängnissbeamten und