II, Abschn. (2. Unterabschn.). II. Kap. Die Gerichte erster Instanz. $$ 123, 124. 1931

Verstärkung der Unterstützungsfonds für Kinder verstorbener Justizbeamten
 eingestellt. Im Etat für 1873 wurden die beiden ersten Fonds
die Titel 5 und 6 des Kap. 80, der erste unter Benennung „Zur
Remunerirung der Polizeianwälte“, der zuletzt gedachte Fonds von
1800 M. Tit. 7, der Remunerations- und Unterstützungsfonds von
15300 M. Tit. 8, der allgemeine Diätenfonds unter Verstärkung um
1200 M. Tit. 9. Für das eine Jahr 1874 wurden ihnen als Tit. 5 die
Lokalzulagen mit 1320 M. vorangestellt, die aber schon 1875 unter die
Besoldungen zurückkehrten, wogegen nunmehr die Wohnungsgeldzuschüsse
 Tit. 5 wurden. Als Tit. 7 wurden 1874 hinter den auf
10500 M. gekürzten Fonds für die Polizeianwälte 600 M., für Wahrnehmung
 der Kassengeschäfte bei den Amtsgerichten Zellerfeld und
Wilhelmshaven eingestellt und der Fonds für Hülfsgefangenwärter
— nun Tit. 8 — behufs deren Besserstellung um 1200 M., der
Remunerationsfonds der Gefängnissbeamten — nun Tit. 9 — um
10020 M. verstärkt. Die Einführung der Grundbuchordnung gab
sodann 1875 Anlass, in den Tit. 7 18000 M. zu Schreib- und Gerichtsvogtsgebühren
 einzustellen, und im nächsten Jahre wurden ihm
für Wahrnehmung der Kassengeschäfte bei drei anderen Amtsgerichten
 450 und zu Schreib- und Zustellungsgebühren der Aktuare
ınd Gerichtsvögte aus Anlass der Einführung des WAaarenzeichenregisters
 (Reichsgesetz v. 30. November 1874) 500 M. zugeführt. Im
nächsten Etat wurden hier nicht nur 766 M. mehr für Kassengeschäfte
bei weiteren Gerichten und 74000 M. Schreib- und Gerichtsvogtsyebühren
 aus Anlass der neuen Vormundschaftsordnung vorgesehen
und auch die Titel für Hülfsgefangenwärter, zu Remunerationen für
Gefängnissbeamte sowie der allgemeine Diätenfonds namhaft, um
1100, 12600 und 10000 M. höher dotirt, sodass seitdem gewährten
Tit. 6 10500, Tit. 7 94316, Tit. 8 17300’), Tit. 9 24420’), Tit. 10
15300 und Tit. 11 29200 M.
$ 124, Die sächlichen Ausgaben deren Gruppirung in drei Titel,
seit 1874 12, 13 und 14, die gleiche war wie bei den rheinischen
Friedensgerichten, stellten sich seit 1877/78 auf 207320 M., wovon
entfielen auf Tit. 12 (Bureaubedürfnisse) 140080, auf Tit. 13 (Abhaltung
der Gerichtstage) 40000 und Tit. 14 (Reinigung und Heizung der
Geschäftsräume und sonstige Ausgaben) 27 240 M. Bis 1872 in einer
Summe ausgebracht, beliefen sie sich 1868 bis 1870 nur auf 85 354 M.,
wurden dann 1871 nach den Erfahrungen der Vorjahre um 45000 M.
and 1873 trotz Uebergang von 1500 M. Reparaturkosten auf den Baufonds
 um 21540 M. erhöht, wovon indess 20040 M. lediglich für das
Gefängniss im Steinthorfelde in Hannover bestimmt waren. Auf die
drei Titel vertheilte sich der Gesammtbetrag mit 84 390, 34500 und
33.000 M. Preissteigerungen und die Beseitigung der Einrichtung, dass
ı) In Anl, CVII ist auf 8. 392 in Spalte 20 der Betrag von 24420 AM Remunerationsfonds
 der Gefängnissbeamten versehentlich weggeblieben und nur der Betrag von 17300 A
für Hülfsgefangenwärter eingestellt.