1982 NL, Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

die Aktuare den Richtern die Schreibmaterialien äuch für die häuslichen
 Arbeiten zu liefern hatten, gaben Anlass, den ersten Titel 1874
um 28890 M. zu erhöhen. Gleichzeitig wurden mit Rücksicht auf
die Tagegelder- und Reisekostensätze des Ges. v. 24. März 1873 für
die Gerichtstage 7500 M. mehr ausgeworfen, während der letzte Titel
um 9720 M. gekürzt wurde. Wegen der mehrerwähnten UVebertragung
der Kosten der Schornsteinreinigung auf den Gebäudeunterhaltungsfonds
 geschah letzteres abermals 1875 um einen Betrag von 3 120 M.,
während der Bureaubedürfnissfonds zu Gunsten des erweiterten Gefängnisses
 in Hannover um 7500 M. höher ausgestattet wurde. 1877/78
endlich mussten als unzureichend der Bureaubedürfnissfonds um
14300 M., der letzte Titel um 7080 M. aufgebessert werden, wogegen
 bei dem Fonds für die Gerichtstage 2000 M. gestrichen
wurden.

D. Gerichtsbehörden erster Instanz in Frankfurt a. M.
$ 125, Auch die Ausgaben für die Gerichtsbehörden erster Instanz
in dem kleinen Appellationsgerichtsbezirk Frankfurt a. M. haben sich
in ihrer Höhe von 1868 bis 1878/80 fast alljährlich geändert mit dem
Endergebniss, dass sie sich 1879/80 auf 308400 M. gegen 196 800 M.
1868 stellten, allerdings einschliesslich der Ausgaben für das besondere
efängniss.
Die Besoldungen, die bis 1872 in den Anlagen zum Justizetat
in 21 Positionen, dann im Etat in — abgesehen von den Beamten
des Gefängnisses — 2 Titeln (1 und 2) des Kap. 81. aufgeführt wurden
— Tit. 1 höhere, Tit. 2 Subaltern- und Unterbeamte —, betrugen 1868
161700 M. und erfuhren zur Deckung der nach dem massgebenden
Frankfurter Gesetz v. 6. Okt, 1863 zu gewährenden Zulagen 1871 eine
Erhöhung um 4371,4 M., 1872 eine solche um 23 485,6 M. Mehrbetrag
der in ihnen enthaltenen Emolumente. Die allgemeine Besoldungsaufbesserung
 von 1872 erstreckte sich nicht auf die Frankfurter
Gerichtsbehörden erster Instanz, wohl aber war für die nach den
Frankfurter Gesetzen zu gewährenden Zulagen 1873 ein Mehrbetrag
arforderlich, den indess Ersparnisse infolge von Vakanzen um
1 028,6 M. überstiegen. 1874 aber musste das Gehalt des Stadtgerichtsdirektors
 um 1 275 fl. = 2 185,7 M. erhöht, 1875 ein neuer Stadtgerichtsrath
 mit 4114,28 M. angestellt, 1876 wegen Beamtenvermehrung und
Gehaltszulagen trotz Einziehung von Emolumenten und Aussterbegehältern
 eine Summe von 8 621,51 M. zugeschossen werden, von der
freilich 1878/79 durch Fixirung eines Stadtamts-Aktuars 597,14 M.
hier wieder erspart wurden, sodass sich seitdem die Besoldungen
im Tit. 1 auf 101 914,381') und im Tit. 2 auf 97 652,92 M. stellten.
Die Wohnungsgeldzuschüsse (Tit. 4) stiegen von 36420 M.
1875 auf 38 460 M. seit 1876.
1) Die Zahl 94414 A in der Anl. CYIN (S. 387 Sp. 20) beruht auf einem Rechenfehler-