II. Abschn, (2. Unterabschn.) Anhang zu Kap. 1X .und II. $$ 125—128. 1933

$ 126, Die „anderen persönlichen Ausgaben“, die wie die
sächlichen auch die für das Gefängniss umfassten, bestanden 1868
in einem’ allgemeinen Diätenfonds von 12900 M. für extraordinäre
Aushülfe und dem üblichen Unterstützungsfonds für Subaltern- und
Unterbeamte in Höhe von 900 M. Dazu kam 1870 der auch anderwärts
 übliche Remunerationsfonds für Gefängnissbeamte mit 1200 M.
1878 wurden 8 Titel gebildet, zur Remuneriruug von Hülfsarbeitern
17400, zu Remunerationen für die Gefängnissbeamten 2560 und der
Remunerations- und Unterstützungsfonds mit wie bisher 900 M.; die
Vermehrung der Geschäfte hatte die Verstärkung der Mittel für Hülfsarbeiter
 nöthig gemacht, und 1874 mussten hier noch weitere 1 500 M.,
davon 300 M. zu Funktionszulagen für 4 Gefangenwärter eingestellt
werden. 1875 wurden für weitere Hülfskräfte sogar 6000, 1876 neben
225 M. Funktionszulagen für 3 neue Gefangenwärter 3000 M. bewilligt,
 sodass der Fonds nunmehr 9281925 M. betrug. Der Remunerationsfonds
 für die Gefängnissbeamten wurde 1876 auf 4000, der
allgemeine Remunerations- und Unterstützungsfonds von 900 M. dagegen
 nie erhöht.
$ 127. Die sächlichen Ausgaben bezifferten die Etats für 1868
bis. 1870 auf 21300 M. 1871 wurden die Mittel um 3600 M., die
‚ür Drucksachen, Holz und Utensilien erforderlich waren, 1873 aber
anter Uebertragung von 750 M. auf den Baufonds und Absetzung von
antbehrlichen 3444 M. zwei Titel von 13380 M. für Bureaubedürfnisse
und 7307 M. für Reinigung und Heizung der Geschäftsräume ete. gebildet,
 von denen der letztere 1874 behufs Erhöhung der Miethsentschädigungen
 für Gefangenwärter und zur Abrundung auf 8151,5 M.
erhöht, 1876 wegen Uebertragung der Schornsteinreinigungskosten auf
7797, 1876 zur Abrundung auf 77 95,6 M. ermässigt, 1878/79 wieder auf
802,8 M. erhöht, der erstere 1876 vorzugsweise für Bibliothek, Beleuchtung
 und Heizung um 5850 auf 19280 M. erhöht wurde.
Zwischen beide Titel wurde 1876 ein solcher von 1080 M. zu
Zehrungskosten für die Amtsdiener eingeschoben, sodass sich schliesslich
 ein Gesammtbedarf an sächlichen Kosten von 98 062 M. ergab.
Anhang zu Kapitel IL und III.

Die sog. „Kriminalkosten“.
S$ 128, Während im Uebrigen im Etat, wie wir gesehen haben,
von jeher die Trennung der Ausgaben für die einzelnen Kategorien
der Gerichte durchgeführt war, befand sich sehr zum Schaden der
Durchsichtigkeit des Etats bis zur Gerichtsreorganisation von 1879 in
demselben ein noch dazu mit einem so unklaren Dispositivum wie
„Kriminalkosten“ bezeichnetes Kapitel von sehr bedeutender Höhe,
das Ausgaben sowohl für die Ober- wie überwiegend für die Unterzerichte
 umfasste. Die Ausgaben bestanden in der Regel zu reiehliceh