1934 JIJ. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

der Hälfte in solchen für Verpflegung, Transport und Bekleidung der
Gefangenen und für Instandhaltung der Gefängnissutensilien, im
Uebrigen aber aus verschiedenartigen, unter der wenig zutreffenden
Bezeichnung „sonstige Auslagen in Untersuchungssachen“ zusammengefassten
 Ausgaben für die Strafrechtspflege, wie z. B. den Kosten der
Abhaltung der Schwurgerichtssitzungen, von Lokalterminen u. s. w.
Es war daher natürlich, dass die Justizreform von 1849 eine sehr bedeutende
 Steigerung der Kriminalkosten zur Folge hatte: sie stiegen
1850 um rd. 1164000 M. auf rd. 2712448 M., stellten sich aber
faktisch so viel höher, dass der Etatsansatz in den 50er Jahren fortwährend
 erhöht werden: musste und 1859, wo er schon gegen das
Vorjahr um fast 460000 M. ermässigt war, mit 5650452 M. das
Doppelte des Jahres 1850 überstieg. Allein für die Ausgaben für Verpflegung,
 Transport und Bekleidung der Gefangenen wurden damals
— mit Ausschluss des Bezirks Cöln — mehr wie 8 Mill. M. gefordert.
In den 60er Jahren trat dann gerade bei diesen Ausgaben eine sehr
bedeutende Ersparniss ein, sodass 1869 in den alten Provinzen ausser
dem Cölner Departement hierfür nur noch rd. 1886000 M. und im
Ganzen an Kriminalkosten trotz der Erweiterung des Staatsgebiets
nur 4629000 M. erforderlich erschienen. Mit diesem Ansatz und dem
noch etwas höheren für 1871 war zwar dem Bedürfniss in den Kriegsjahren
reichlich genügt. Aber 1872 wurden, zumal in Anbetracht der ca. 100000 M.
betragenden Mehrausgaben für das Strafgefängniss in Plötzensee,
ca. 5,1 Mill. M. vorgesehen, hiervon indess schon 1878 ca. 268000 M.
wieder in Abgang gestellt. Weitere 33 000 M. konnten 1875 mit Rücksicht
 auf die Bestreitung der Schornsteinreinigung der Gefängnisse
aus dem Gebäudeunterhaltungsfonds abgesetzt werden. Mit diesen
Kürzungen war man indess zu weit gegangen, da namentlich die
Verpflegung der Gefangenen bei der damaligen allgemeinen Preissteigerung
 theurer wurde und der Geschäftsverkehr in Untersuchungssachen
 stark zunahm. Als daher auch das (Ges. v. 1. Juli 1875 über
die Zeugen- und Sachverständigengebühren Mehrkosten in Aussicht
 stellte, wurden die Kriminalkosten 1876 um 476455 M., von
denen 468710 M. auf Tit. 1, 14315 M. auf Tit. 3 kamen, während
Tit. 2 um 6570 M. gekürzt wurde, auf 5320830 M. erhöht. Auch damit
war aber dem Bedürfniss noch längst nicht genügt. Denn 1873 bis
1875 belief sich die wirkliche Ausgabe im Jahresdurchschnitt auf
reichlich 6 Mill. M., und für 1877/78 waren neue Mehrausgaben von
ca. 76000 M. für das neue Glückstadter und die Gefängnisse der
Lauenburger Gerichte vorgesehen. So wurden in den Etat für dieses
Jahr 6091 365 M., nunmehr in 2 Titeln, dem die bisherigen Tit. 1 und 2
umfassenden "Tit. 1 „Verwaltungskosten“ mit 3686290 M. und dem
Tit. 2 „Sonstige Auslagen in Strafsachen“ mit 2405075 M., eingestellt.
 Die wirthschaftliche Krisis mochte der Hauptgrund sein,
dass die Untersuchungen und die Gefangenenzahl gewaltig zunahmen,