{1 Abschn. (2. Unterabschn.). IV. Kap. Die Oberlandesgerichte. $ 129, 1935

sodass sich die wirklichen Kriminalkosten 1876 auf 7 992389 M. gegen
6717908 M. im Jahre zuvor stellten. 1878/79 wurde daher der "it. 1
um 535210 und der Tit. 2 um 356790 M. erhöht. bei welchen Ansätzen
 es 1879/80 verblieb.
Nach der Gerichtsreorganisation blieb der Tit. 1 zunächst als ein
Titel des Kapitels „Gefängnissverwaltung“ bestehen, während der
andere Titel mit dem bisherigen Kap. 84 „Baare Auslagen und andere
Ausgaben in Parteisachen“ zu dem Kap. 78 „Baare Auslagen und
andere Ausgaben in Civil- und Strafsachen“ vereinigt wurde, womit
das Kapitel „Kriminalkosten“ verschwand.

IV. Kapitel.

Die Oberlandesgerichte seit 1879.
(Staatshaushaltsetat Kap. 73.)

A. Besoldungen und Wohnungsgeldzuschüsse,
$ 129, Wie schon den Ausführungen über Zahl und Besoldung der
Beamten ($$ 74—79) zu entnehmen ist, wurde die in der Anlage CVIII.
im Einzelnen zu verfolgende Zunahme des Besoldungsbedarfs für die
Präsidenten und Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte
(Kap. 73 Tit. 1) und für die Oberlandesgerichtsräthe bis zu der
allgemeinen Besoldungsreform, also in den Etat der Justizverwaltung
von 1880/81 bis 1897/98 ausschliesslich durch Schaffung neuer Stellen
bedingt. Uebrigens fällt sie ausschliesslich in die 90er Jahre; denn
1889/90 standen in den Tit. 1 und 2 508 900 und 1868 000 Jahresansätzen
von 536 600 und 1378200 M. für das zweite Halbjahr 1879/80 gegenüber,
 da in der Zwischenzeit alljährlich Aussterbegehälter zur Erledigung
gelangt, 1884/85 auch die Miethsentschädiguugen der Präsidenten von
Tit. 1 auf die sächlichen Ausgaben übertragen waren, sodass es möglich
 gewesen war, noch neue Stellen zu errichten und doch die Dotation
der beiden Titel niedriger als bei der Justizreform zu halten. Das
änderte sich 1890/91, von welchem Jahre an im Tit. 1 bis 1896/97 alljährlich
 die vollen Mittel für je einen, 1893/94 sogar für zwei neue
Senatspräsidentenstellen bewilligt, im Tit. 2 aber nur noch 2 Mal,
1891/92 und 1895/96, geringe Minderbedarfe, in allen anderen Jahren
bis 1897/98 aber Mehrbedarfe für neue Stellen in (abgesehen von
1897/98) recht erheblicher Höhe, im höchsten Betrage 1893/94 mit
18300 M., liquidirt wurden. Die allgemeine Besoldungsaufbesserung
von 1897 und das Dienstaltersstufensystem belasteten den Tit. 1 mit
20200 und den Tit. 2 mit 147 900 M., wogegen der übrige aus der Anlage
 zu ersehende Mehrbedarf wiederum auf die Kreirung neuer Stellen
zurückzuführen ist. Der letztere Umstand ist auch der überwiegende
Anlass für die weiteren, die "Titel schliesslich bis auf 601500 und