19836 . HT. Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung.

1820250 M. für 1903 emporführenden Ausgabesteigerungen. Daneben
wirkte auf diese ein das Dienstaltersstufensystem, das freilich auch
der ausschliessliche Grund von Absetzungen war.
$ 136, Die Ausgaben für die Oberstaatsanwälte (Tit. 3) blieben
1879/80 bis 1897/98 unverändert (113 100 M.), um dann durch die Besoldungsaufbesserung
 und das Aufsteigen nach dem Dienstalter auf
124900 M. zu steigen, worauf sie in den folgenden Jahren nach dem
Dienstalter zwischen 122 300 M. (1899) und 113 500 M. (1908) schwankten.
Die Ausgaben für die den Oberstaatsanwälten beigegebenen
Staatsanwälte (bis 1901 Tit. 4) erfuhren bis zur Gehaltsreform infolge
 Errichtung neuer Stellen 1882/83, 1887/88 und 1890/91 Steigerungen
um je 3 600 und 1889/90 und 1897/98 um je 7200 M. Bei der allgemeinen
Gehaltsauf besserung wurden für diese Staatsanwälte, deren Zahl gleichzeitig
 1898/99 wieder vermehrt wurde, 19200 M. erforderlich, sodass
sich der Titel jetzt auf 81 600 M. gegen 32400 M. 1879/80 stellte. Die
weitere alljährliche Bedarfssteigerung bis‘ 1901 resultirte wieder aus
der Schaffung neuer Stellen. Im Etat für 1902 wurde der Titel in
zwei, 4 und 4a, getheilt, aus deren erstem, der mit 37800 M. dotirt
war, 7 Staatsanwälte bei den grössten Oberlandesgerichten das Gehalt
der Ersten Staatsanwälte empfingen, sodass für Tit. 4a ein Bedarf von
14 X 4800 = 67200 M. verblieb. Da die Ersten Staatsanwälte nach
Dienstaltersstufen aufrücken, ergab sich 1903 im Tit. 4a nach dem
Dienstalter ein Mehrerforderniss von 3000 M., während Tit. 4a unverändert
 blieb.
$ 131. Der 1880/81 für die Rechnungsrevisoren geschaffene
und mit 53100, seit 1881/82 infolge Wegfalls von Aussterbegehalt mit
52950 M. dotirte Tit. 5 erfuhr 1885/86 infolge der- Wiederherstellung
der Gerichtskassen einen Zugang von 58500 M. Gehälter der Justiz-Hauptkassenrendanten
 und 5550 M. Gehaltszulagen für die Rechnungsrevisoren,
 sodass er sich jetzt auf 117000 M. stellte. Seine späteren
geringen Schwankungen in den Jahren 1894/95 bis 1897/98 ergaben sich
aus dem Dienstalter der Beamten, der Mehrbedarf 1898/99, vermöge
dessen die Besoldungssumme auf 134 800 M. stieg, hieraus und namentlich
 aus der allgemeinen Gehaltsaufbesserung. Auch wurden je 600 M.,
künftig wegfallend, pensionsfähige Lokalzulage für die beiden Berliner
Beamten aus Tit. 6 hierher übertragen. Wie andere Besoldungstitel
hat er dann je nach dem Dienstalter der Beamten etwas geschwankt;
1908 stellte er sich nur auf 180000 M. und die 1200 M. Lokalzulagen.
Den meisten Veränderungen war erklärlicherweise, da er die zahlreichste
 Beamtenkategorie, die Gerichtsschreiber und Sekretäre
umfasst, der Tit. 6 unterworfen, und zwar überwogen hier von vornherein
die Bedarfssteigerungen weitaus die Ersparnisse. Ersparnisse waren
bis 1897/98 überhaupt nur drei Mal, 1884/85 (900 M.), 1887/88 (1050 M.)
und 1895/96 (6100.M.) zu verzeichnen, das erste und zweite Mal durch