IT, Abschn. (2. Unterabschn.), IV. Kap. Die Öberlandesgerichte. $$ 130--132. 1937

wegfallendes Aussterbegehalt, das letzte Mal nach Massgabe des Dienstalters
 der Beamten. In allen anderen Jahren, mit zwei Ausnahmen
(1880/81 und 1888/89), wurde der Fonds verstärkt, 8 Mal (1882/83,
1885/84, 1886/87 und 1889/90 bis 1893/94 alljährlich) wegen Vermehrung
der Beamten um zusammen mehr als 280 000 M.; obwohl daneben noch
durch wegfallende Aussterbegehälter frei werdende Beträge dem Titel
zu demselben Zweck verblieben; allein 1883/84 betrug die Verstärkung
198525 M. Ausserdem wurden ihm zugeführt 1881/82 zur Ergänzung
Tüherer Dienstbezüge 2850 M., 1885/86 für neue, als Kassenbeamte
[ungirende Gerichtsschreiber und Gerichtsschreibergehülfen 294.000 und
zu pensionsfähigen Lokalzulagen in Berlin — die in der Anlage CVIII
mit + bezeichnete Summe — 3000 M., 1886/87 150 M. Aussterbegehalt,
1894/95 aus Anlass des Dienstalterssystems und der Anrechnung eines
Theils der diätarischen Dienstzeit 71875 M., 1896/97 nach Massgabe
des Dienstalters der Beamten, für einen neuen Beamten und wegen
Vereinigung der Stellen der Gerichtsschreiber und Sekretäre sowie der
Gerichtsschreibergehülfen und Assistenten unter Feststellung eines
Zeitraums von 21 Jahren für Erreichung des Höchstgehalts 16300 M.
und 1897/98 für neue Beamten und fällig werdende Dienstalterszulagen
30200 M. So war der Titel bereits von 241 800 im Jahre 1879/80 auf
922 800 M. + 14700 M. Lokalzulagen angeschwollen, als 1898/99 aus
dem allgemeinen Gehaltsaufbesserungsfonds und zu fällig werdenden
Dienstalterszulagen 161 500 M. hinzutraten, wogegen freilich die Lokalzulagen
 bis auf 600 M. für den Kassierer in Berlin in Wegfall kamen.
In allen folgenden Jahren führte das Dienstalterssystem zu Mehrausgaben,
 wenn auch 1901 und 1902 ein kleiner Theil der Mehrausgaben
 durch Stellenvermehrung bedingt war. So ist der Titel innerhalb
 des Zeitraums vom 1. Oktober 1879 bis zum Etatsjahr 1903 auf
fast das Fünffache, von 241 800 auf 1196 000 M. gestiegen, woran freilich
 die Ersparnisse bei der Verwaltung der indirekten Steuern bedingende
 Wiedereinrichtung der Gerichtskosten mit — nach dem
Zahlenverhältniss der in der Kassenverwaltung beschäftigten zur
Gesammtzahl der Beamten — schätzungsweise ca. 487000 M. beheiligt
 ist.
$ 132, Für Kanzlisten (Tit. 7) hatte man 1879/80 die Summe
der erforderlichen Besoldungen auf 165650 M. veranschlagt, dabei
aber die Zahl der überzähligen Kanzlisten viel zu hoch berechnet.
Infolgedessen wurden im nächsten Etat 20400 M. abgesetzt. Indess
die neue Veranschlagung der überzähligen Kanzlisten war wieder zu
Niedrig und ebenso diejenige des erforderlichen Ersatzes früherer
Dienstbezüge, sodass 1881/82 13900 M. wieder in Zugang gebracht
Werden mussten. In den nächsten 8 Jahren konnten alljährlich
Srössere oder geringere Summen an erledigten Aussterbegehältern in
Abgang gestellt werden, sodass sich für 1889/90 und 1890/91 nur ein
Bedarf von 140850 M: ergab. Auch 1891/92 kamen 1050 M. Aus-