1940 IT. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

nächsten Jahre 5900 M. wieder zuführen zu müssen. Auch die beiden
Titel 12 und 13 erwiesen sich bald als unzulänglich, sodass der erstere
1883/84 um 6000 M. und 1884/85 um weitere 5000 M.. der letztere
1884/85 um 3200 M. verstärkt wurde.
Der Etat für 1885/86 brachte eine formelle und materielle Umgestaltung
 aller drei Titel. Die Trennung der Hülfsarbeiter bei der
ÖOberstaatsanwaltschaft von den richterlichen der Öberlandesgerichte
und von denen im Subaltern-, Kanzlei- und Unterbeamtendienste
wurde durch eine solche nach dem Gesichtspunkte der Ständigkeit
oder Nichtständigkeit der Beschäftigung ersetzt: von dem bisherigen
Tit. 14 wurden 29700 M., wozu ein Zuschuss von 16 200 M. kam, verwandt,
 um in einem Tit. 12 die Mittel. zu gewähren, 10 ständige
Hülfsarbeiter in Bureaudienst (diätarische Gerichtsschreibergehülfen)
als Kassenassistenten und 20 ständige Kanzleidiätare mit jährlich
1350—1 650 M., im Durchschnitt mit 1500 M., die sehon vor dem
1. Oktober 1879 ständig beschäftigt gewesenen unter ihnen aber
mindestens mit dem damals von ihnen bezogenen Betrage remuneriren
zu können. Als Tit. 13 wurde ein besonderer Fonds „für Lohnschreiber
 (Kanzleigehülfen)“ geschaffen und ihm aus dem bisherigen
Tit. 14 die Summe von 49400 M. zugewiesen: ausserdem erhielt er
aber 20000 M., um den Kopialiensatz von 5—7 auf 5—8, unter Umständen
 auch über 8 Pfennige für die Seite erhöhen, älteren und verdienten
 Lohnschreibern ein monatliches Minimaleinkommen von etwa
durchschnittlich 60 M. garantiren und bei grösseren Kassen Kassenschreiber
 gegen fixirte Remunerationen von monatlich 60-90 M. annehmen
 zu können. Der Rest des bisherigen Tit. 14 wurde mit den
bisherigen Tit. 12 und 13 zu einem Tit. 14 „Für ausserordentliche
Hülfsarbeiter und Stellvertreter in allen Dienstzweigen mit Ausschluss
des Kanzleidienstes“ vereinigt. Diese Umgestaltung war indess
insofern nicht konsequent durchgeführt, als aus dem letztgenannten
Titel auch 3 ständige Hülfsarbeiter bei der Oberstaatsanwaltschaft
remunerirt wurden. Um diese Inkonsequenz zu beseitigen, wurde
1886/87 unter Kürzung des Tit. 14 um 7600 M. ein besonderer mit
7560 M. dotirter Tit. 10a für ständige Hülfsarbeiter bei der Oberstaatsanwaltschaft
 eingestellt.
$ 138. Dieser somit an zweiter Stelle unter den „anderen persönlichen
 Ausgaben“ stehende Tit. 10a für ständige Hülfsarbeiter
bei der Oberstaatsanwaltschaft bestand mit lediglich dieser
Bestimmung bis 1888/89, während 1889/90 statt der geforderten Gehälter
 der Ersten Staatsanwälte für Vertreter der Oberstaatsanwälte
im Tit. 10a Funktionszulagen von je 600 M. für 18 Staatsanwälte
bewilligt wurden, sodass der Titel, da nur noch ein Hülfsarbeiter verblieb,
 sich auf 18 X 600 +2520 = 10320, seit 1890/91 wegen Hinzukommens
 der Funktionszulage für einen vierzehnten Staatsanwalt auf
10920 M. belief. In dieser Höhe bestand er unverändert, bis 1897/98