IL. Abschn. (2. Unterabschn.). IV. Kap, Die Oberlandesgerichte. $$ 138—140. 1941

Funktionszulagen für zwei weitere Staatsanwälte hinzukamen, 1898/99
aber die ‚verbliebene Hülfsarbeiterstelle in eine etatsmässige Staatsanwaltschaftsstelle
 umgewandelt wurde, sodass dem Tit. 10a nun nur
die Funktionszulagen für 17, 1899 für 18, 1900 für 20 und 1901 für
21 Staatsanwälte zur Last blieben. Al dann 1902 7 derselben das
Gehalt der Ersten Staatsanwälte erhielten, verminderte sich der Bedarf
des Titels um deren Funktionszulagen, also auf 8400 M.
$ 139, Ein kürzeres Dasein war dem Tit. 12 für die ständigen
Hülfsarbeiter im Bureau- und Kanzleidienst beschieden. Bis
[890/91 waren bei ihm nur geringe Beträge (1886/87: 300, 1887/88: 450
und 1890/91: 150 M.) an persönlichen Zulagen zur Erledigung gekommen,
 während er 1891/92 behufs Erhöhung der Durchschnittsdiäten
ler Bureauhülfsarbeiter von 1500 auf 1 650 M., Gewährung von Stellenzulagen
 bis zu 200 M. für die Geschäfte der ersten Gerichtsdiener und
für die Kastellane in Berlin und Frankfurt a. M. von 450000 auf
48750 M., 1892/93 behufs Gewährung ebensolcher für Wahrnehmung
der Kanzleiinspektorgeschäfte auf 51300 M. erhöht worden war.
1898/94 aber wurden die 10 Bureau-, und von den 20 Kanzleihülfsarbeitern
 ebenfalls 10 in Folge Schaffung etatsmässiger Stellen entbehrlich;
 in Folge dessen wurden der Einfachheit halber die Mittel für die
verbleibenden 10 Hülfsarbeiter im Kanzleidienst mit 15000 M. mit dem
Fonds für Lohnschreiber, die Stellenzulagen und eine neue Lokalzulage
von 450 M. für einen Gerichtsschreibergehülfen, zusammen 9756 M.
auf Tit. 11 übertragen, sodass der it. 12 in Wegfall kam.
5 140, Bis zu der im vorigen Paragraphen erwähnten Erweite-"ung
 zu einem Fonds für ständige Hülfsarbeiter im Kanzleidienst
 (Kanzleidiätare) und Kanzleigehülfen (Lohn-Schreiber)
 hatte der Tit. 13 nur 1892/93 eine Verstärkung um 8000
auf 77400 M. erfahren. Dagegen wurde er in den beiden ersten J ahren
nach der, wie erwähnt mit einer Erhöhung um 15000 M. verbundenen
Erweiterung seiner Zweckbestimmung behufs Annahme von je zwei
weiteren Kanzleidiätaren um je 3000 M. verstärkt. Auch 1896/97
Wurden wieder die Mittel für zwei solche neu vorgesehen; indess sank
'rotzdem der Bedarf um 2800 M., weil seitdem, wie früher erwähnt,
der Nebenverdienst der Kanzlisten und Kanzleidiätare und die Schreiblöhne
 der vorübergehend beschäftigten Kanzleigehülfen allgemein bei
den sächlichen Ausgaben verrechnet werden. "Trotz der Massregeln
zur Verminderung des Schreibwerks wurde zur Herstellung eines an-Semessenen
 Zahlenverhältnisses zwischen Kanzleidiätarien und Kanzleizehülfen
 in den letzten Jahren die Zahl der Ersteren fortgesetzt,
1898/99 um 4, 1899 um 1 und 1901 um 1 vermehrt, sodass sie jetzt 22
beträgt. Ausserdem beanspruchten verschiedene Massnahmen zur
Besserstellung der Kanzleigehülfen etwas höhere Mittel. Der Gelddedarf
 beläuft sich daher seit 1901 auf 112450 M.
Schwarz u. Strutz, Staatshaushaltsetat u. Finanzen Preussens. IL.