{L. Abschn. (II, Unterabschn.). IV. Kap. Die Oberlandesgerichte. $$ 141, 142. 1943

aber bedingte letzterer Umstand wegen des Bedürfnisses, nichtständige
in ständige Hülfsarbeiterstellen umzuwandeln, 1894/95 eine Mehrausgabe
 von 600 M.; andererseits wurden jedoch wegen Errichtung
neuer etatsmässiger Stellen 33675 und wegen anderweiten Minderbedarfs
 für ausserordentliche Hülfsarbeiter 79925 M. abgesetzt. Ein
9normer Mehrbedarf ergab sich dagegen im nächsten J ahre, 180000 M.1
Denn in den Jahren 1892/98 und 1893/94 waren faktisch für nicht
ständige Hülfsarbeiter und Stellvertreter 214958 und 196180, also
durchschnittlich 205569 M. ausgegeben worden; dazu kamen, wie
bisher, 29700 M. für 18 ständige Hülfsarbeiter; bisher standen im
Ganzen zur Verfügung nur 80 000 M., sodass sich als Mehrbedarf eigentlich
 154 269 M. oder, da sich durch Bewilligung von Senatspräsidentenstellen
 2 richterliche Hüfsarbeiter mit Je 2 400 M. erübrigten, 149 469 M,,
also noch fast 20000 M. weniger, als gefordert und bewilligt wurden,
ergaben. Im nächsten Jahre konnte dann der Bedarf wieder wegen
Umwandlung von Stellen in etatsmässige um 21525 M. auf den seitdem
 beibehaltenen Betrag von 188 475 M. herabgesetzt werden. Allerdings
 war 1903 die Beibehaltung nur möglich, weil wiederum neue
&gt; atsmässige Stellen bewilligt wurden. Aus diesen 188 475 M. erhalten
aeben den nichtständigen 43 ständige Hülfsarbeiter im Bureau- und
Kassendienst anfänglich 1500, nach einem Jahre 1650 und nach
weiteren 2 Jahren 1800 M.
$ 142, Der jetzt die Nummer 11, damals 14 tragende Titel für
Stellenzulagen und Lokalzulagen wurde erst 1882/83 gebildet
und mit 4905 M. ausgestattet, um den Subaltern- und Unterbeamten
in Frankfurt a. M. bei der dortigen Theuerung aller Lebensbedürfnisse
Lokalzulagen von 600 M. für die Bureau- und Rechnungsbeamten,
375 M. für Kanzlisten und 195 M. für Unterbeamte gewähren zu
können. Da sich die Zahl der zu bedenkenden Beamten vermehrte,
Wuchs er 1883/84 auf 6555, 1885/86 auf 9825 und 1889/90 auf 10275 M.
1. Erst anlässlich der allgemeinen Gehaltserhöhung der Kanzlisten
Ind Unterbeamten kamen 1891/92 518,5 M. in Abgang. Im Jahre 1898/94
übernahm der Titel, nunmehr 11, wie früher erwähnt, von dem aufgelassenen
 Tit. 12 die Stellenzulagen, und er wurde, da auch mehr Beamte in
Frankfurt a. M. mit Lokalzulagen zu bedenken waren, mit 15 056,5 M.
dotirt, wozu 1894/95 noch weitere 100 M. Stellenzulagen traten.
Minderbedarf an Lokalzulagen ermöglichte dann zwei Jahre kleine
Herabsetzungen um 223 und 375 M. Nach der allgemeinen Be-Soldungsauf
 besserung wurden, wie bisher schon diejenigen an Kanzlisten
 und Unterbeamte, so auch die Lokalzulagen an Subalterne nur
och bis zum Ausscheiden der bisher Empfangsberechtigten gezahlt.
Doch sind bisher nur 1899 für Unterbeamte 66,4 M. weggefallen, wo-Segen
 1900 für Stellenzulagen an Unterbeamte weitere 1950 M. aus
dem vorjährigen Etat des Finanz-Ministeriums übernommen wurden,
SOdass jetzt ausgeworfen sind 6900 M. Stellen- und 9542 A Lokal-