1944 IN. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

zulagen. Hiervon entfallen auf die Stellenzulagen der Kanzlisten für
die Wahrnehmung der Kanzlei-Inspektorgeschäfte 2700 M., auf die
für erste Gerichtsdiener sowie für Gerichtsdiener und Kastellane — je
bis zu 200 M. — 4200 M., auf Lokalzulagen für Gerichtsschreiber und
Sekretäre, nämlich für 10 je 600 M und für 5 je 450 M., 8250 M., für
2 Kanzlisten, je 375 M., 750 M., für 2 Gerichtsdiener und den Kastellan,
je 195 M.. noch zahlbar 542.14 M.

$ 143. Nur ganz vorübergehend, 1882/83 mit 100, 1883/84 und 1884/85 mit 2700 M.,
arschienen im Kap. 73 (Tit. 16) Kalkulaturgebühren, weil vorher den Beamten der
Öbergerichte solche nicht gewährt wurden, 1885/86 diese Gebühren für alle Gerichte in
3inem Titel des Kapitels „Sonstige Ausgaben‘ vereinigt wurden.

$ 144, Wie an den meisten anderen Fonds zu ausserordentlichen
 Remunerationen und Unterstützungen für Subaltern-
 und Unterbeamte, so ist auch an denjenigen für die
Oberlandesgerichte verhältnissmässig selten geändert worden. Bei der
Reorganisation wurden hierfür im Tit. 15 178300 M. ausgebracht.
Dieser Betrag war aber, zumal als neue Beamte hinzukamen, absolut
unzureichend, weshalb ihm 1882/83 9000 und 1883/84 10000 M. aus
dem gleichartigen Fonds für Land- und Amtsgerichte überwiesen
wurden. Die weiteren Beamtenvermehrungen verlangten 1885/86
weitere 4700 M. Dann aber blieb es trotz der weiteren Beamtenvermehrungen
 bei demselben Ansatz von 41000 M., der 1898/99 wie bei
anderen Verwaltungen auf drei Titel: 15 ausserordentliche Remunerationen
 und Unterstützungen für Kanzlei- und Unterbeamte, 15a
ausserordentliche Remunerationen für mittlere Beamte und 15b ausserordentliche
 Unterstützungen für solche, vertheilt wurde; es erhielten
Tit. 15 17700, Tit. 15a 15000 und Tit. 15b 8300 M. Mit Rücksicht
auf die allgemeine Aufbesserung der Gehälter der mittleren Beamten
und auf andere Grundsätze über die Remunerationen der Gefängnissbeamten
 aus dem Arbeitsverdienst der Gefangenen erfolgte 1900 eine
anderweite Vertheilung der ausserordentlichen Remunerations- und
Unterstützungsfonds in den Kap. 73, 74 und 75, bei der von den hier
in Rede stehenden drei Titeln Tit. 15 200 mehr, Tit. 15a 200 weniger
und Tit. 15b 1000 M. mehr, welche dem Kap. 74 entnommen wurden,
arhielten. Bei dieser Dotirung ist es seither geblieben.

C. Sächliche Ausgaben.
S 145, Auffallend lange sind die Oberlandesgerichte auch mit
demselben Betrage an sächlichen Ausgaben ausgekommen. Bei der
Gerichtsreorganisation wurden 197000 M. in drei Titeln, in Tit. 16 zu
Bureaubedürfnissen und zu Bureaukosten der Oberstaatsanwaltschaft
108 000 M., in Tit. 17 zu Justizvisitationskosten und zu den Kosten
der Revisions- und Inspektionsreisen sowie zu Diäten und Reisekosten
der an den ersten juristischen Prüfungen theilnehmenden Universitäts-