IL. Abschn. (2. Unterabschn.). IV. Kap. Die Oberlandesgerichte, $$ 143—146. 1945

iehrer 60000 M. und im Tit. 18 für Aktentransport, Remunerirung von
Haus- und Arbeitspersonal, Reinigung und Heizung und sonstigen
vermischten Ausgaben 29000 M. ausgeworfen. 1882/83 wurden der
erste und letzte Titel, weil sie sich als unzureichend erwiesen hatten,
um 12000 bezw. 16000 M. verstärkt. 1884/85 traten dem ersten aus
den Besoldungsfonds die Miethsentschädigungen derjenigen Oberlandesgerichtspräsidenten,
 die keine Dienstwohnung hatten, mit
26400 M. hinzu, während der letzte Titel, der immer noch unzureichend
 war, um 5000 M. verstärkt wurde. Der nächste Etat vereinigte
 diese beiden Titel unter Verstärkung um 26000 M., während
der Reisekostentitel in das Kapitel „Sonstige Ausgaben“ als Bestand-‘heil
 des dortigen Titels für Umzugs-, Reisekosten ete. verwiesen
wurde. Nun vergingen 10 Jahre, bis der sonach mit 222 400 M. dotirte
Bureaukostenfonds eine Veränderung erfuhr, und als 1895/96 eine
solche erfolgte, bestand sie in der Kürzung um 2100 M., weil ein
Präsident eine Dienstwohnung erhalten hatte. Auch die Erhöhung
um 5800 M. 1896/97 bestand nur in den bei Tit. 13 abgesetzten Ausyaben
 für Ueberverdienst der Kanzleibeamten und Schreiblöhne.
Endlich im Etat für 1899 erfuhr der Fonds, nachdem er 1896/97 um
19528 und 1897/98 um 30747 M. überschritten war, eine wirkliche
Verstärkung um 25100 auf 251 200 M., denen 1901, obwohl 3000 M.
Miethsentschädigung für andere Zwecke des Titels verfügbar wurden,
noch 10800 M. hinzugefügt wurden. Seitdem steht dieselbe Summe
von 262000 M. zur Verfügung.

$ 146, Das Ergebniss des Zeitraums von der Gerichtsreorganisation
 bis jetzt ist somit, dass die gesammten etatsmässigen Sollausgaben
 für die Oberlandesgerichte von 3188800 auf 5496210 M.
angewachsen sind. Das repräsentirt in noch nicht einem Vierteljahrhundert
 eine Steigerung um 73 Proz. Bei den Besoldungen ein-Schliesslich
 der Wohnungsgeldzuschüsse betrug die Steigerung 4781 702
— 2889 910 = 1891792 M. oder fast 66 Proz., bei den anderen persönlichen
 Ausgaben 452507 — 96 890 = 356617 M. oder ca. 368 Proz. und
bei den sächlichen 262 000 — 197 000 = 65000 M. oder 33'/4 Proz. Bei
Beurtheilung der enormen Zunahme der „anderen persönlichen Auszaben“
 ist in Betracht zu ziehen, dass eben 1879 eine völlige Neuteorganisation
 stattgefunden hatte, bei der das etatsmässige Beamtenpersonal
 so bemessen war, dass zunächst nur wenig Hülfskräfte
erforderlich waren, während die sächlichen Ausgaben von 1879/80 und
1908 insofern nicht gleichartige Grössen darstellen, weil die 1879/80
30000 M. ausmachenden Reisekosten jetzt ausgeschieden sind. Bei
den Besoldungen war die Zunahme weitaus am höchsten für die
Gerichtsschreiber und Sekretäre, wobei indess die Wiederherstellung
ler Gerichtskassen zu berücksichtigen ist.